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    Fedpol streicht Hautfarbe als Fahndungsmerkmal

    Nicolas Eggen
    Nicolas Eggen

    Bern,

    Schweizer Polizeien dürfen bei Fahndungen die Hautfarbe nicht mehr als Identifikationsmerkmal brauchen. Dies nach einer «offiziellen Beschwerde».

    Polizei
    Das Fedpol hatte geltend gemacht, die Streichung habe ein kaum benutztes Merkmal betroffen. Seit Jahren gebe es weniger als ein Prozent Einträge zur Hautfarbe. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Polizei darf bei Fahndungen die Hautfarbe nicht mehr nennen.
    • Die Änderung erfolgt nach einer «offiziellen Beschwerde» von einer ausländischen Behörde.
    • Auch international wird die Hautfarbe wegen der Ungenauigkeit nicht als Merkmal gebraucht.

    Die Polizei in der Schweiz hat eine Änderung im nationalen Fahndungssystem vorgenommen. Beamten ist bei Fahndungen nicht mehr gestattet, die Hautfarbe einer gesuchten Person als Identifikationsmerkmal zu brauchen.

    Diese Information wurde am Freitag vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) an alle Schweizer Polizeikorps weitergegeben.

    Diese Änderung erfolgt nach einer «offiziellen Beschwerde» von einer ausländischen Behörde, die das Fedpol dazu veranlasste, das Merkmal zu entfernen. Das Fedpol bestätigt gegenüber dem «Blick» diese Anpassung.

    Das Fedpol betone, dass das Merkmal Hautfarbe in unserer vielschichtigen Gesellschaft kritisch hinterfragt werden müsse. Die Wahrnehmung von Hautfarben variiere und sei daher nicht eindeutig definierbar.

    Fedpol: Hautfarbe wurde in weniger als einem Prozent der Einträge gebraucht

    Innerhalb der Polizeikreise gibt es gemäss der Zeitung Unmut über diese Entscheidung. Die Ermittler könnten durch diese Einschränkungen bei ihren Fahndungsarbeiten behindert werden.

    Trotzdem äussert sich keine der von der Zeitung angefragten Polizeien kritisch gegenüber der Neuerung.

    Das Fedpol relativiert die angeblichen Sorgen: Es weist darauf hin, dass das Merkmal Hautfarbe bei Personenbeschreibungen kaum genutzt werde. «Die Hautfarbe als Bestandteil eines Signalements in der Ausschreibung wurde schon einige Zeit reflektiert», so das Fedpol.

    In weniger als einem Prozent der Ripol-Einträge werde sie überhaupt als Angabe gebraucht. Auch ausländische Partnerbehörden würden dieses Element in ihren internationalen Fahndungssystemen nicht nutzen und es als ungenau betrachten.

    Racial Profiling schon länger in der Kritik

    In der Schweiz wird seit längerem über Racial Profiling durch Polizeibehörden diskutiert. Dabei geht es um Kontrollen und Personenbeschreibungen, die sich hauptsächlich auf Merkmale wie Hautfarbe, Religion oder Nationalität stützen.

    Eine Studie des schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte aus dem Jahr 2017 betonte bereits damals: Personenbeschreibungen dürfen sich nicht ausschliesslich auf Hautfarbe oder eine zugeschriebene ethnische Zugehörigkeit stützen.

    Ist Racial Profiling bei der Polizei ein Problem?

    Kürzlich sorgten rassistische Chat-Gruppen der Polizei in Lausanne für Schlagzeilen. Rassistische, sexistische, antisemitische oder diskriminierende Nachrichten zirkulierten unter Lausanner Polizisten in Whatsapp-Gruppen. Die Behörden reagierten und suspendierten mehrere Beamte.

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