Federer-Schuhmarke On gewinnt Schweizerkreuz-Streit
Roger Federers Schuhmarke On hat ihren jahrelangen Streit mit den Behörden ums Schweizerkreuz für sich entschieden.

Das Wichtigste in Kürze
- On war wegen des Schweizerkreuzes jahrelang im Streit mit Schweizer Behörden.
- Das Schweizerkreuz ist künftig erlaubt, wenn die Entwicklung in der Schweiz erfolgt.
- Mit dem Kompromiss konnte ein weiterführender Rechtsstreit vermieden werden.
Die Schuhmarke On liegt seit Jahren im Streit mit den Schweizer Behörden. Hintergrund ist, dass das Unternehmen seine Produkte in Asien fertigen lässt, diese jedoch häufig mit dem Schweizerkreuz kennzeichnet.
Nun konnte die erfolgreiche Firma bewirken, dass das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) seine Auslegung der Swissness-Regeln anpasst.
Künftig dürfen Unternehmen das Schweizerkreuz verwenden, wenn die Entwicklung in der Schweiz erfolgt, die Produktion aber im Ausland stattfindet. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
On begrüsst die Änderung der Praxis
Die Schuhmarke On begrüsst in einer Mitteilung die Praxispräzisierung. Diese sei Ausdruck eines zeitgemässen Verständnisses von Swissness und trage der Realität moderner Schweizer Wertschöpfung Rechnung.
Die Stärke der Schweizer Volkswirtschaft liege nicht nur in der Produktion, sondern ebenso in der Innovation, Forschung, Entwicklung und Design.
Seit der Unternehmensgründung vor 16 Jahren finde die gesamte Entwicklung am Hauptsitz in Zürich statt. Dort seien mehr als 1100 Mitarbeitende beschäftigt.
Der Kurswechsel des Bundes kommt unerwartet. Die Organisation Swissness Enforcement hatte sich über Jahre hinweg dafür eingesetzt, On von der Nutzung des Schweizerkreuzes abzuhalten.
Die Organisation vertrat dabei die Auffassung, dass On das Schweizerkreuz auf Schuhen und Bekleidung nicht verwenden dürfe.
Begründet wurde dies damit, dass weder «mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten» in der Schweiz anfallen. Und auch kein «wesentlicher Fabrikationsschritt» im Inland erfolgt.
Eskalation in Fernost
Nachdem jahrelange Gespräche ohne Ergebnis geblieben waren, verschärfte Swissness Enforcement Mitte 2025 das Vorgehen und verlagerte den Konflikt nach China.
Dort, in einem Markt mit zuletzt besonders starkem Wachstum für On, wurde eine lokale Anwaltskanzlei eingeschaltet.
Diese erhielt den Auftrag zu klären, ob die Nutzung des Schweizerkreuzes mit dem chinesischen Recht vereinbar ist. Dieses macht die Verwendung ausländischer Staatssymbole grundsätzlich von einer ausdrücklichen Zustimmung des jeweiligen Herkunftslandes abhängig.
Das Eingreifen zeigte Wirkung: Die chinesischen Wettbewerbsbehörden wandten sich mit kritischen Nachfragen an On. Nach Angaben des Unternehmens wurde sogar mit rechtlichen Schritten gedroht.
Ein Rechtsstreit zwischen den Schweizer Behörden und einem der erfolgreichsten Schweizer Unternehmen der jüngeren Vergangenheit: Daran hatte keine der beteiligten Parteien Interesse.
Um dies zu vermeiden, suchten beide Parteien in den letzten Monaten verstärkt den Dialog und arbeiteten auf einen Kompromiss hin. Dieser wurde nun erzielt.















