Der Landwirt im Fall «Hefenhofen» wurde freigesprochen. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft will den Fall jedoch weiterziehen.
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Der «Fall Hefenhofen» TG hat die St. Galler Regierung veranlasst, die Situation des Tierschutzes im Kanton zu kontrollieren. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Den «Fall Hefenhofen» will die Thurgauer Staatsanwaltschaft weiterziehen.
  • Es gab einen Freispruch des Bezirksgerichts für den Landwirt.
  • Die Staatsanwaltschaft gab damit kein Einverständnis.

Das Urteil im «Fall Hefenhofen» will die Thurgauer Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren: Gegen das Urteil des Bezirksgerichts Arbon kündigte sie am Dienstag Berufung an. Am 21. März hatte dieses den beschuldigten Landwirt in wichtigen Punkten freigesprochen.

Es sprach den 54-jährigen Schweizer der mehrfachen Tierquälerei in einzelnen Fällen sowie in Nebenanklagepunkten schuldig. Es verurteilte ihn zudem zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Landwirt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert.

Nach dem überraschenden Urteil wurde die Staatsanwaltschaft öffentlich kritisiert. Dagegen könne sie wegen des laufenden Verfahrens nur zurückhaltend Stellung nehmen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Den Vorwurf, sie habe das Strafverfahren im Fall Hefenhofen zu spät eröffnet, weise sie als unzutreffend zurück.

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