Jetzt steht das Urteil fest: Der Bauer im Fall Hefenhofen erhält eine bedingte Freiheitsstrafe. Gedroht hätten ihm mehrere Jahre Freiheitsentzug.
Fall Hefenhofen Demo hefenhofen
Thurgauer protestieren gegen den Verurteilten. - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil im Hefenhofen-Prozess gegen den beschuldigten Landwirten steht fest.
  • Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.
  • Infrage gekommen waren vor Prozessauftakt mehrere Jahre Haft.

Der Landwirt aus Hefenhofen TG, dessen Hof 2017 in die Negativ-Schlagzeilen geriet, ist in zahlreichen Punkten freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Arbon verurteilte den 54-Jährigen am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Es sprach ihn der Tierquälerei teilweise schuldig. Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. Zudem erhielt der Beschuldigte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken.

Ein Tätigkeitsverbot sprach das Gericht nicht aus. Für die Verunglimpfungen in den Medien wurde ihm eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen.

Mit dem nun vorliegenden erstinstanzlichen Urteil hat im «Fall Hefenhofen» die Justiz das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Entscheid des Bezirksgerichts kann ans Obergericht des Kantons Thurgau weitergezogen werden.

Freiheitsstrafe von über sechs Jahren gefordert

Der Staatsanwalt hatte Schuldsprüche für eine ganze Reihe von Delikten und eine Freiheitssstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte für einen umfassenden Freispruch plädiert. Seiner Ansicht nach sind die Verfehlungen seines Mandanten nicht rechtsgültig belegt. Zudem warf er den Behörden Mängel und Fehler in ihrer Arbeit vor.

Ein separates Strafverfahren ist auch gegen den damaligen Thurgauer Kantonstierarzt hängig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, ein seit 2013 geltendes teilweises und 2018 erlassenes totales Tierhalteverbot gegen den Landwirt nicht durchgesetzt zu haben. Dieser Prozess folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Mitangeklagt waren zwei Metzger, die kränkliche Ferkel – sogenannte Kümmerer – illegal dem Landwirt zum Mästen gebracht haben sollen. Das Fleisch der Tiere kam später in den Handel. Beschuldigt wurde auch die Ex-Freundin und eine Praktikantin des Landwirts. Sie sollen Pferde und einen Hund der Beschlagnahmung entzogen haben. Sie alle wurden freigesprochen.

Laut Verteidiger war Hefenhofen-Hof in gutem Zustand

Bereits Anfangs August 2017 wurde der Fall Hefenhofen zum Thema. Nachdem Tierschützerinnen und Tierschützer auf die Missstände aufmerksam gemacht hatten, kam es schliesslich zur Hofräumung. Die Pferde wurden später versteigert. Die damaligen Amtstierärzte konnten jedoch «kein akutes Tierleid» feststellen.

hefenhofen
Versteigerung der Pferde aus Hefenhofen TG im August 2017. (Archivbild) - keystone
Ad
Ad

Mehr zum Thema:

TierquälereiStaatsanwaltFreispruchFrankenGerichtHandelHund