Ex-SBB-Mann vor Gericht – er soll Bahn um 8,7 Mio. betrogen haben
Laut Bundesanwaltschaft lief das System über Jahre mit fingierten Rechnungen. Strafrechtlich verfolgt werden noch rund 5 Millionen Franken Schaden.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein ehemaliger SBB-Abteilungsleiter steht mit vier Mitangeklagten vor Bundesstrafgericht.
- Laut Anklage soll er die SBB mit fiktiven Rechnungen um 8,7 Millionen Franken betrogen haben.
- Wegen Verjährung sind nur Taten ab April 2011 mit rund fünf Millionen Franken verfolgbar.
Mit einem Firmenkonstrukt und vier Helfern soll ein früherer SBB-Mitarbeiter das Bahnunternehmen über Jahre hinweg um rund 8,7 Millionen Franken erleichtert haben.
Am Dienstag hat am Bundesstrafgericht der Prozess gegen ihn und seine mutmasslichen Gehilfen begonnen.
Beschuldigter soll Betrugssystem aufgebaut haben
Der Hauptangeklagte begann mit 23 Jahren bei den SBB zu arbeiten und stieg nach und nach auf. Im Jahr 2019 wurde er Abteilungsleiter, wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) hervorgeht.
Ab September 2007 soll der Beschuldigte nicht nur an seiner Karriere, sondern auch an seinem Betrugssystem gearbeitet haben.

Er holte einen langjährigen Freund an Bord, über dessen Firma fiktive Rechnungen an die SBB erstellt wurden.
Zwei Personen mit weiteren Firmen kamen später hinzu. Ende September 2024 reichten die SBB Strafanzeige ein. Gut zwei Monate später wurde der heute 54-jährige Beschuldigte festgenommen.
Verjährung reduziert strafrechtlich relevante Schadenssumme
Wegen der Verjährungsfrist von 15 Jahren können nur die Taten ab dem 1. April 2011 strafrechtlich verfolgt werden.
Damit reduziert sich auch die Schadenssumme auf rund 5 Millionen Franken. Diese fordern die SBB als Privatkläger jedoch zurück.
Der fristlos gekündigte SBB-Angestellte finanzierte laut BA mit dem abgezweigten Geld ein Haus im Kanton Solothurn, eines in Florida/USA und zahlreiche Autos.
Die BA wirft dem 54-Jährigen mehrfache ungetreue Amtsführung, gewerbsmässigen Betrug, schwere Geldwäscherei und mehrfache Urkundenfälschung vor.
Weil bei ihm zu Hause ein verbotenes Klappmesser sichergestellt wurde, muss er sich ausserdem wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz verantworten.
















