Ein ETH-Student hat sich mit seinem Computerwissen Zugriff zur Datenbank der Uni verschafft. Nun wurde er zu einer Freiheitsstrafe und Therapie verurteilt.
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Das Hauptgebäude der ETH Zürich mit seiner berühmten Kuppel. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 33-jähriger Student aus Deutschland wurde um seine Noten zu verbessern zum Hacker.
  • Er verschaffte sich mit Hardware-Keylogger und Kameras Zugriff zu diversen Datenbanken.
  • Für sein krankhaftes Verschieben wichtiger Aufgaben wird er nun zu Therapie verpflichtet.
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Dank Computerwissen und Überwachungskameras hat ein 33-Jähriger Zugriff auf virtuelle ETH-Profile und reale Tresore erhalten: Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte den Studenten am Donnerstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Und verpflichtete ihn zu einer Therapie.

Der Student hatte unter anderem auf Computern der ETH Zürich drei sogenannte Hardware-Keylogger eingesetzt. Er konnte damit vom 1. Januar 2014 bis zu seiner Verhaftung am 8. Februar 2016 die Tastenanschläge der betroffenen Computer überwachen.

Benutzernamen und Passwörter ausspioniert

«Auf diese Weise kam der Beschuldigte in Besitz von zahlreichen Benutzernamen und Passwörtern von ETH-Benutzern», heisst es in der Anklageschrift. In mindestens 134 Fällen sei es dem 33-Jährigen so gelungen, Zugriff auf Daten und E-Mails zu erhalten. Und zwar von Professoren, Mitarbeitern und Studenten der Hochschule.

Dank einigen Logins, die ihm weitergehende Bearbeitungsrechte einräumten, bearbeitete der Student Daten. So verschob er den Abgabetermin für seine Masterarbeit zeitlich nach hinten und änderte ein paar seiner Noten zum Besseren ab.

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An der ETH Zürich studieren heute doppelt so viele Informatik-Studenten wie noch vor fünf Jahren. - Keystone

Der Deutsche meldete zudem einen anderen Studenten von einer Prüfung ab und wieder an. Und er änderte die E-Mail-Passwörter von weiteren Personen. Er habe einfach das System besser kennenlernen wollen, meinte er vor Gericht.

Zu den Personen habe er keinen Bezug gehabt, er habe sie zufällig, etwa von einem Organigramm, ausgewählt. Die Daten habe er nur bei sich gespeichert und nicht weitergegeben

Student installierte Überwachungskameras

Der Student, der unter dem krankhaften Verschieben wichtiger Aufgaben leidet, weist keine Vorstrafen auf. Er installierte in ETH-Räumen Überwachungskameras und richtete sie auf das Bedienfeld zur Code-Eingabe von Tresoren aus. Später griff er - ohne dabei immer auf seine Kameras angewiesen zu sein - verschiedentlich zu.

So klaute er beispielsweise im ETH-Rektorat - dank eines gefundenen Notschlüssels - über 6000 Franken aus einem Tresor. Andernorts entwendete er rund 22'500 Franken aus zwei Tresoren, deren Code er gemäss Anklageschrift «in den Räumlichkeiten aufgeschrieben fand». Und von einer Ausstellung von Matura-Arbeiten steckte er verschiedene Tablets und Handys ein.

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Wie viele sich am Mensa-Streik beteiligen, bleibt noch unklar. - Keystone

Vor Gericht entschuldigte sich der Beschuldigte, der eine schwere Depression durchmacht, für seine Taten. Es sei schwierig zusammenzufassen, was vor mehr als fünf Jahren passiert sei. «Es ging mir nicht gut.»

Und es seien finanzielle Probleme aufgekommen. Er habe sich verloren und keine Ausweg gefunden. Ein Gutachten attestiert ihm eine gewisse verminderte Schuldfähigkeit.

Der 33-Jährige sass nach seinem Auffliegen 32 Tage in Untersuchungshaft und sein Studium ist seither sistiert. Er hatte im Rahmen der Untersuchung alle Vorwürfe eingestanden. Die Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte einigten sich auf einen Urteilsvorschlag, den das Gericht am Donnerstag als «angemessen» bezeichnete und guthiess.

18 Monate Freiheitsstrafe

Der Student hat sich damit wegen des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem schuldig gemacht. Ebenso der Datenbeschädigung, der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs.

Das Bezirksgericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zugunsten einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wird. Es wies ihn zudem an, sich in eine regelmässige psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung zu begeben.

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