Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat einen Bericht publiziert, in dem sie unter anderem das Beschaffungswesen kritisiert.
Morges
Die Bundesanwaltschaft urteilt über den Täter von Morges VD. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisiert in einem Bericht die Bundesanwaltschaft.
  • Die EFK bemängelt unter anderem fehlende Planung und unklare Prozesse.
  • Die Bundesanwaltschaft nimmt die Kritik an, betont aber, sie sei nicht so unkoordiniert.

In einem Bericht kritisiert die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Transparenz der Bundesanwaltschaft. Besonders beim Beschaffungswesen erhalten sie Kritik. Zu bemängeln hat die EFK fehlende Planung, Organisationsmängel, unklare Prozesse und mangelhaftes Zeitmanagement.

Die Bundesanwaltschaft habe, wie «SRF» schreibt, bei fünf Beschaffungsverträgen das Beschaffungsrecht verletzt. Die stellvertretende Direktorin der Finanzkontrolle, Brigitte Christ, betont, es seien keine systematischen Fehler der Bundesanwaltschaft, wie es weiter heisst.

Man könne die Empfehlungen nachvollziehen, hält die Bundesanwaltschaft fest. Jedoch könnten die Feststellungen nahe legen, dass die Bundesanwaltschaft unkoordiniert und planlos sei. Weiter betonte die Bundesanwaltschaft, dass dies nicht der Fall sei.

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