Dreirosenanlage: E-Biker müssen in Basel-Stadt Velo schieben
Bald gelten in der Schweiz neue Regeln für Velos. Der Kanton Basel-Stadt muss daher Signale von Fahrverbotsstrecken anpassen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Juli gelten neue Regeln für Velos in der Schweiz.
- Das Velo-Symbol auf Verkehrssignalen umfasst neu alle Fahrradtypen.
- Deshalb braucht es in Basel-Stadt an einigen Orten neu Verbote.
Ab dem 1. Juli gelten neue Regeln für Velos in der Schweiz. Das Velo-Symbol auf Verkehrssignalen umfasst neu alle Fahrradtypen. Darunter fallen schnelle E-Bikes, schwere Cargobikes und klassische Motorfahrräder.
Diese Änderung basiert auf einer Anpassung der Signalisationsverordnung durch den Bund.
Damit dürfen Fusswege und Fahrverbotsstrecken, auf denen Velos gestattet sind, neu von sämtlichen Fahrrädern mit eingeschaltetem Motor befahren werden.
Aus Sicherheitsgründen ist dies jedoch nicht überall sinnvoll. Deshalb wird die Durchfahrt für schnelle E-Bikes, schwere Cargobikes und klassische Motorfahrräder an einigen Orten neu verboten.
In Basel-Stadt betrifft das laut einer Medienmitteilung des Bau- und Verkehrsdepartements vorerst 18 Örtlichkeiten. Dazu zählen beispielsweise die Solitude-Promenade, die Dreirosenanlage, das Egliseeweglein oder das Chrischonaweglein.
Die neuen Signale mit dem Zusatz «Motorfahrräder verboten» werden bis zum 1. Juli aufgestellt.
Basis- und Pendlerrouten für Velos sind nicht betroffen. Der Kanton Basel-Stadt beobachtet die Situation und wird bei Bedarf weitere Anpassungen vornehmen.