Obwalden

    Neue Gesetze für schnelle E-Bikes ab 1. Juli

    Maike Lindberg
    Maike Lindberg

    Obwalden,

    Ab 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln für schnelle E-Bikes und Lastenräder.

    e bike juli
    Ab Juli gelten für E-Bikes und Lastenräder neue Gesetzte in der Schweiz. - keystone

    Ab dem 1. Juli 2025 werden E-Bikes in drei Kategorien eingeteilt. Neben den bisherigen leichten und schnellen Motorfahrrädern gibt es neu die Kategorie «schwere Motorfahrräder», wie «Basler Zeitung» berichtet.

    Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs) dürfen weiterhin bis 45 km/h fahren. Sie benötigen jedoch ein Kontrollschild und einen Führerausweis der Kategorie M.

    Neue Gesetze für E-Bikes ab Juli

    Das zulässige Gesamtgewicht für leichte E-Bikes steigt von 200 kg auf 250 kg, für schwere Cargo-E-Bikes sogar auf 450 kg. Auch der Transport von Kindern wird neu geregelt:

    In Cargo-E-Bikes dürfen neu bis zu vier Kinder mitfahren, sofern ausreichend geschützte Sitzplätze vorhanden sind, wie «Velojournal» berichtet.

    Gesonderte Regelungen für Strassennutzung

    Schnelle E-Bikes und schwere Cargo-E-Bikes müssen ab Juli 2025 grundsätzlich den Veloweg benutzen. Sie dürfen die Strasse nur nutzen, wenn spezielle Signalisationen vorhanden sind, wie «YouMo» berichtet.

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    Ab Juli: Die neuen Gesetzte für E-Bikes & Co. sollen für mehr Sicherheit auf den Strassen sorgen. - keystone

    Neu können Gemeinden für schnelle E-Bikes und schwere Lastenvelos die Radwegbenutzungspflicht aufheben. Das schafft mehr Flexibilität für den städtischen Verkehr, wie «Velojournal» schreibt.

    Für langsame E-Bikes (bis 25 km/h) bleibt die Nutzung von Velowegen wie bisher erlaubt. Sie dürfen auch auf der Strasse fahren, wenn kein Veloweg existiert.

    Führerschein, Altersgrenzen und Sicherheit

    Das Mindestalter für schnelle E-Bikes bleibt bei 14 Jahren. Mit Führerausweis der Kategorie M. Für langsame E-Bikes ist ab 16 Jahren kein Führerausweis mehr nötig, wie «2rad Schweiz» berichtet.

    Besitzt du ein E-Bike oder Lastenrad?

    Die Helmpflicht gilt weiterhin für schnelle E-Bikes. Für schwere Motorfahrräder wird die Helmpflicht ab Juli 2025 ebenfalls ausgeweitet, wie «Tagesanzeiger» schreibt.

    Die neuen Vorschriften sollen mehr Sicherheit und Klarheit im Schweizer E-Bike-Verkehr schaffen. Sie berücksichtigen die wachsende Bedeutung von Cargo-E-Bikes und die Bedürfnisse moderner Mobilität.

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    Kommentare

    User #1137 (nicht angemeldet)

    Dann aber auch Verbot auf Wegen zu fahren! Viele E-Biker fräsen auf Wegen so dass sie Fussgänger gefährden. Man hört sie ja nicht kommen!!!!

    User #2517 (nicht angemeldet)

    Es gibt keine sicheren Plätze für Kinder auf Cargobikes. Zudem wie sollte ein mit 450Kg beladenes Lastenrad einen vernünftigen Radius fahren. Diese Hochrisiko Räder sollten komplett verboten sein, da sie nicht Verkehrssicher sind.

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