Neue Gesetze für schnelle E-Bikes ab 1. Juli
Ab 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln für schnelle E-Bikes und Lastenräder.

Ab dem 1. Juli 2025 werden E-Bikes in drei Kategorien eingeteilt. Neben den bisherigen leichten und schnellen Motorfahrrädern gibt es neu die Kategorie «schwere Motorfahrräder», wie «Basler Zeitung» berichtet.
Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs) dürfen weiterhin bis 45 km/h fahren. Sie benötigen jedoch ein Kontrollschild und einen Führerausweis der Kategorie M.
Neue Gesetze für E-Bikes ab Juli
Das zulässige Gesamtgewicht für leichte E-Bikes steigt von 200 kg auf 250 kg, für schwere Cargo-E-Bikes sogar auf 450 kg. Auch der Transport von Kindern wird neu geregelt:
In Cargo-E-Bikes dürfen neu bis zu vier Kinder mitfahren, sofern ausreichend geschützte Sitzplätze vorhanden sind, wie «Velojournal» berichtet.
Gesonderte Regelungen für Strassennutzung
Schnelle E-Bikes und schwere Cargo-E-Bikes müssen ab Juli 2025 grundsätzlich den Veloweg benutzen. Sie dürfen die Strasse nur nutzen, wenn spezielle Signalisationen vorhanden sind, wie «YouMo» berichtet.

Neu können Gemeinden für schnelle E-Bikes und schwere Lastenvelos die Radwegbenutzungspflicht aufheben. Das schafft mehr Flexibilität für den städtischen Verkehr, wie «Velojournal» schreibt.
Für langsame E-Bikes (bis 25 km/h) bleibt die Nutzung von Velowegen wie bisher erlaubt. Sie dürfen auch auf der Strasse fahren, wenn kein Veloweg existiert.
Führerschein, Altersgrenzen und Sicherheit
Das Mindestalter für schnelle E-Bikes bleibt bei 14 Jahren. Mit Führerausweis der Kategorie M. Für langsame E-Bikes ist ab 16 Jahren kein Führerausweis mehr nötig, wie «2rad Schweiz» berichtet.
Die Helmpflicht gilt weiterhin für schnelle E-Bikes. Für schwere Motorfahrräder wird die Helmpflicht ab Juli 2025 ebenfalls ausgeweitet, wie «Tagesanzeiger» schreibt.
Die neuen Vorschriften sollen mehr Sicherheit und Klarheit im Schweizer E-Bike-Verkehr schaffen. Sie berücksichtigen die wachsende Bedeutung von Cargo-E-Bikes und die Bedürfnisse moderner Mobilität.