WHO

Die zentralen Punkte des Pandemie-Abkommens der WHO

Keystone-SDA
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Genève,

Bei der Weltgesundheitsversammlung in Genf soll ein Pandemie-Abkommen beschlossen werden. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

78. Weltgesundheitsversammlung
Bei der WHO-Versammlung in Genf soll am Dienstag ein Pandemie-Abkommen beschlossen werden, das künftige Gesundheitskrisen besser bewältigen helfen soll. (Archivbild) - afp

Eines der zentralen Themen bei der 78. Weltgesundheitsversammlung in Genf ist das globale Pandemie-Abkommen. Die mehr als 190 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatten sich Mitte April nach zähen, gut dreijährigen Verhandlungen darauf geeinigt und wollen die Vereinbarung voraussichtlich am Dienstag beschliessen. Nach der Corona-Krise soll das Abkommen die Welt besser auf künftige Pandemien und Gesundheitskrisen vorbereiten. Ein Überblick über zentrale Punkte der Übereinkunft:

ZIEL: Das Abkommen zielt darauf ab, «Pandemien zu verhindern, sich auf sie vorzubereiten und auf sie zu reagieren». Die Rechte der Mitgliedstaaten sollen dabei in allen Bereichen respektiert werden. Geleitet von den Grundsätzen Gerechtigkeit, Solidarität und Transparenz fordert der Text, dass gesundheitspolitische Entscheidungen basierend auf den «besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen» getroffen werden.

PRÄVENTION UND KONTROLLE: In dem Abkommen werden alle WHO-Mitgliedstaaten aufgerufen, ihre Kapazitäten zur Prävention und Kontrolle von Pandemien auszubauen. Dazu zählt, Infektionskrankheiten und deren Wiederauftreten systematisch zu überwachen, Massnahmen zur Früherkennung und Begrenzung von Krankheiten zu stärken, Impfkampagnen auszuweiten und biologische Risiken aus Laboren strikt zu kontrollieren. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf möglichen Übertragungswegen von Krankheiten zwischen Tieren und Menschen liegen.

Eine gerechtere geografische Verteilung von medizinischen Produkten ist ein weiteres Anliegen des Abkommens. Deshalb soll die weltweite Produktion von pandemiebezogenen Gesundheitsprodukten insgesamt gesteigert und lokaler werden. Durch den Ausbau weltweiter Produktionskapazitäten, etwa von Impfstoffen, Medikamenten und Tests, könnte in einem pandemiebedingten Notfall die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage geschlossen werden.

TECHNOLOGIETRANSFER: Grosse Uneinigkeit herrschte bis kurz vor Abschluss der Verhandlungen über eine Passage des Abkommens, bei der es um den Technologietransfer für pandemiebezogene Gesundheitsprodukte an Entwicklungsländer geht. Einige Länder – vor allem Produzenten dieser Produkte – lehnten zunächst jede Verpflichtung zur Weitergabe von Wissen und Technologien ab. Die Differenzen konnten jedoch überwunden werden, indem hinzugefügt wurde, dass jeglicher Technologietransfer «in beidseitigem Einverständnis» erfolgen müsse. Der Transfer soll massgeblich in Zentren der WHO stattfinden.

DATENTRANSFER: Kernstück der Vereinbarung ist ein neuer Mechanismus, der die rasche Weitergabe von Daten über Krankheitserreger an Pharmaunternehmen in Kombination mit einem Vorteilsausgleich (PABS) ermöglichen soll. Mit dem neuen Mechanismus soll die Pharmaindustrie bei künftigen Gesundheitskrisen in der Lage sein, möglichst schnell mit der Entwicklung von Impfstoffen und Medikamenten zu beginnen. Die Teilnahme ist für die Pharmafirmen freiwillig.

Die teilnehmenden Unternehmen müssen der WHO im Gegenzug 20 Prozent ihrer pandemierelevanten Gesundheitsprodukte zur Verfügung stellen, den sogenannten Vorteilsausgleich. Mindestens die Hälfte davon muss als Spende überlassen werden, der Rest zu Vorzugspreisen.

Für die technische Umsetzung dieses Mechanismus soll bei der Weltgesundheitsversammlung eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die die technischen Details aushandelt.

LIEFERKETTEN UND LOGISTIK: Das Abkommen sieht zudem ein neues weltweites Netzwerk für den Transport und die Verteilung von medizinischen Produkten vor, um in humanitären Krisensituationen einen gerechteren Zugang zu ermöglichen. Dieses Netzwerk von Lieferketten und Logistik (GSCL) wird laut Abkommen von der WHO in Partnerschaft mit relevanten Beteiligten aufgebaut und koordiniert.

INKRAFTTRETEN: Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur technischen Umsetzung des PABS sollen voraussichtlich bei der nächsten Weltgesundheitsversammlung 2026 von den WHO-Mitgliedstaaten abgesegnet werden. Danach kann die Ratifizierung des gesamten Pandemie-Abkommens beginnen. Damit es in Kraft treten kann, muss es von 60 Mitgliedstaaten ratifiziert worden sein.

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Kommentare

User #3627 (nicht angemeldet)

Die WHO gehört aabgeschafft !

User #4773 (nicht angemeldet)

Die WHO ist so das Unnötigste und Unbrauchbarste was je geboren wurde

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