CS-Urteil schränkt Bundesrats-Notrecht bei UBS-Krise stark ein
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt den CS-Anleihen-Abschreiber für unzulässig und limitiert damit den Bundesrat in künftigen UBS-Bankenkrisen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abschreibung der CS-AT1-Anleihen hat weitreichende Folgen für den Einsatz von Notrecht bei Bankenkrisen. Die Richter erklärten die Abschreibung laut dem «SRF» für rechtswidrig, da keine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür bestand.
Das Gericht betont, dass Notverordnungen nur dann zulässig sind, wenn die reguläre Gesetzgebung die Krise nicht lösen kann.
Für systemrelevante Banken wie UBS existiere seit 2008 ein robustes gesetzliches Krisenregime, das vorrangig Anwendung finden müsse. So geht es aus dem Bericht der «NZZ» hervor.
Einschränkung der Notrechtskompetenz
Das Bundesverwaltungsgericht legt nahe, dass der Bundesrat bei künftigen Bankenkrisen nicht einfach zum Notrecht greifen darf. Die genehmigte Abschreibung der CS-Anleihen beruhe laut Urteil auf einer verfassungswidrigen Verordnung.
Notrecht dürfe laut dem «SRF» nicht angewandt werden, um eine privatrechtliche Transaktion wie die UBS-CS-Fusion zu begünstigen. Weiterhin stellt das Gericht fest, dass der Bundesrat keine gesetzlich ausgearbeitete Lösung zum Umgang mit Grossbankenkrisen «übersteuern» darf.

Die Finma hätte die Sanierung der CS über die gesetzlich vorgesehenen Instrumente durchführen können, so die «NZZ». Der Bundesrat wählte jedoch eine Fusion, die als weniger schädlich bewertet wurde, dennoch ohne rechtliche Basis für den angewandten Abschreiber.
Finma legt Berufung gegen CS-Urteil ein
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, was zu einem langwierigen Rechtsstreit führen könnte.
Sollte das Bundesgericht die Aufhebung der Abschreibung bestätigen, müsste UBS womöglich Milliarden an die ehemaligen Anleihegläubiger zahlen. So berichtet es das «SRF».
Experten sehen zudem die künftige Möglichkeit der Notrechts-Anwendung laut der «NZZ» als stark eingeschränkt an. Eine Verstaatlichung oder ähnliche Eingriffe per Notrecht könnten nur noch in höchst aussichtslosen Fällen gerechtfertigt sein.
Ein Blick in die Zukunft
Das Urteil verändert den Rahmen der Krisenbewältigung im Finanzsektor deutlich. Der Bundesrat steht künftig vor engeren rechtlichen Grenzen bei der Intervention in Grossbankenkrisen wie der UBS.

Gesetzgeber und Behörden müssen daher die ordentlichen Rechtsinstrumente weiter stärken, um zukünftigen Krisen wirksam begegnen zu können.