Zwei Personen aus dem Kanton Luzern wurden 2020 beim Zugfahren ohne Maske gegen das Coronavirus erwischt. Nun müssen sie 3000 Franken bezahlen.
Mobility.
Wegen des Coronavirus stiegen einige Pendler auf Mobility um. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fall von zwei Maskensündern landete vor dem Luzerner Kantonsgericht.
  • Dieses hat entschieden: Die beiden Personen müssen nun 3000 Franken bezahlen.
  • Das Gericht begründet dies mit dem Epidemiengesetz.
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Zwei Personen aus dem Kanton Luzern wurden ohne Maske zum Schutz gegen das Coronavirus erwischt: Jetzt müssen die beiden Privatpersonen eine Busse von je 100 Franken bezahlen. Hinzu kommen laut «Pilatus Today» über 3000 Franken Verfahrenskosten, für welche sie aufkommen müssen.

Eine 31-Jährige war im Oktober 2020 mit dem Zug unterwegs von Zürich nach Luzern. Dabei trug sie keine Maske gegen das Coronavirus. Dies, ohne ein ärztliches Attest, welches von der Maskenpflicht befreit, zu haben. Ein ähnliches Szenario spielte sich im November 2020 ab: Ein 25-Jähriger trug am Bahnhof Luzern keine Maske.

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Im öffentlichen Verkehr gilt im Kampf gegen das Coronavirus weiterhin eine Maskenpflicht. - Keystone

Im Mai 2021 wurden die beiden zunächst vom Bezirksgericht Luzern freigesprochen. Das Gericht begründete dies mit der zu dem Zeitpunkt fehlenden kantonalen Verordnung zur Sanktion von Verstössen gegen die Maskenpflicht.

Aber die Staatsanwaltschaft ging in Berufung, die Fälle landeten beim Luzerner Kantonsgericht. Dieses hat nun ein Urteil gefällt: Die beiden Maskensünder müssen jetzt doch eine Busse zahlen.

Denken Sie immer daran, im ÖV die Maske aufzusetzen?

Begründet wird dies mit dem Epidemiengesetz: Verstosse eine Person in der besonderen Lage gegen eine Massnahme des Bundesrats, mache sie sich strafbar. Denn in dieser Situation unterliegen kantonale und bundesrätliche Massnahmen dem Epidemiengesetz.

Die Urteile können jedoch noch immer angefochten werden, da sie noch nicht rechtskräftig sind.

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