In einem Langstrasse-Club feiert ein mit dem Coronavirus Infizierter. Andere Gäste werden danach zwar kontaktiert, müssen aber nicht in Quarantäne.
Partynacht Coronavirus
Trotz Corona-Fall müssen nicht alle Clubbesucher in Quarantäne. (Symbolbild) - Pixabay
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Zürcher Club «Gonzo» feierte eine mit dem Coronavirus infizierte Person.
  • Trotzdem müssen nicht alle anderen Gäste in Quarantäne.
  • Bei der Quarantänepflicht gebe es einen Spielraum, verteidigen sich die Kantone.

Im Club «Gonzo» an der Zürcher Langstrasse war am 22. Juli eine mit dem Coronavirus infizierte Person unterwegs. Sie feierte dort natürlich nicht alleine.

swisscovid app Coronavirus
Eine Frau nutzt wegen des Coronavirus die SwissCovid Contact-Tracing-App auf ihrem Smartphone. (Archivbild) - Keystone

Also setzten sich einmal mehr die Zahnrädchen der Contact Tracing-Maschinerie in Bewegung. Am Ende des Prozesses spuckte diese eine E-Mail aus, verschickt an alle anderen Gäste des Clubs. Doch das Schreiben, so der «Tagesanzeiger», enthalte eine Überraschung.

Coronavirus: «Quarantäne nicht notwendig»

Nach dem altbekannten Hinweis, dass man möglicherweise Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person hatte, steht da Weiteres. Und zwar: «Eine Quarantäne ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht notwendig».

Es folgt der Hinweis auf die Abstands- und Hygieneregeln. Weiter auch die Aufforderung, «unnötige Kontakte (Menschenansammlungen, Diskotheken, Bars) bis und mit einschliesslich dem 1.8.2020 zu vermeiden».

Quarantänepflicht bei Clubs bietet Spielraum

Die Gesundheitsdirektion Zürich verteidigt das Vorgehen, ohne auf den Einzelfall einzugehen. Obwohl bisher überall so gehandhabt, bedeute ein Fall des Coronavirus in einem Nachtklub nicht automatisch Quarantäne für alle anderen Gäste. Stattdessen werde jeder Fall vom kantonsärztlichen Dienst einzeln geprüft und beurteilt.

Party Coronavirus
Die Partys haben sich aus den Clubs in die privaten Wohnzimmer verschoben. - Pixabay

Konkret gebe die erkrankte Person an, mit wem sie länger in Kontakt war. Wer nicht dazugehöre, könne von der Quarantänepflicht ausgenommen werden.

Das ist eigentlich nicht nur in Zürich so. Wenn die Besucherdaten vorbildlich erfasst werden und die Platzverhältnisse es zulassen, gibt auch der Kanton Bern Spielraum bei der Quarantäne-Pflicht.

Zeit als entscheidender Faktor

Das entscheidende Kriterium sei die Zeit, lässt sich Gundekar Giebel, Sprecher der kantonalen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zitieren. In Quarantäne muss nur, wer gleichzeitig mit der infizierten Person im Club war. Zudem zur Sicherheit jene, die rund eine halbe Stunde vorher und nachher dort waren.

Coronavirus in Miami
Die Contact-Tracer haben mit den Clubs viel Arbeit, weil die Gästelisten jeweils abgearbeitet werden müssen. - keystone

Wie erklärt man dann den «Kapitel»-Fall, wo die Berner Behörden nach drei Corona-Fällen den Club gleich ganz dicht machten? Damals mussten 450 Personen in die Quarantäne.

Diese Situation sei aussergewöhnlich gewesen, argumentiert Giebel. Eine infizierte Person sei sehr lange im Club gewesen und habe deshalb potenziell alle Leute angesteckt. Die genaue Nachvollziehbarkeit der Kontakte einer solchen Person sei grundsätzlich extrem schwierig. «Das normale Contact-Tracing funktioniert hier nicht, deshalb sind wir auf absolut zuverlässige Gästelisten angewiesen.»

Contact Tracing Coronavirus Ansteckungsorte
Die per Contact Tracing ermittelten Ansteckungsorte im Kanton Bern vom 1.7. bis 15.7. In dem Zeitraum hat sich niemand wissentlich in einem Club angesteckt. - Kanton Bern/Nau.ch

Nachdem anfangs falsche oder erfundene Kontaktangaben ein Problem bei den Gästelisten waren, funktionieren diese jetzt offenbar besser. Die Clubs bedeuten so zwar viel Arbeit für die Contact Tracer-Teams, sind aber nach wie vor nicht die wichtigsten Ansteckungsorte. Als Infektionsherde stehen eher Familie, Partner, Arbeit, Freundeskreis, ÖV oder Kontakte mit Reiserückkehrern im Fokus.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Coronavirus