Seit Ende August herrscht im Kanton Zürich in Läden eine Maskentragepflicht. Der Kanton verlängert nun die Massnahmen bis Ende Oktober.
Natalie Rickli
Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli an der heutigen Pressekonferenz. - zVg
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Zürich informiert an einer Pressekonferenz zur Maskenpflicht in Läden.
  • Die Corona-Zahlen konnten in den letzten Wochen gesenkt werden.
  • Die Massnahmen werden nun bis Ende Oktober verlängert.

Die Neuansteckungen mit dem Coronavirus im Kanton Zürich konnten innerhalb der letzten Wochen gesenkt werden. So eröffnete Regierungspräsidentin Silvia Steiner die heutige Pressekonferenz. Zürich sei demnach sehr zufrieden mit dieser Entwicklung. Die Lage bleibe aber labil, vor allem jetzt vor den Herbstferien.

Natalie Rickli Silvia Steiner
Regierungspräsidentin Silvia Steiner (rechts) spricht mit Natalie Rickli, Vorsteherin der Gesundheitsdirektion, an einer Medienkonferenz über das weitere Vorgehen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. - Keystone

Die Regierung habe deshalb Folgendes entschieden: Bis Ende Oktober werden die geltenden Massnahmen verlängert. Kleine Anpassungen werden aber betroffen. Heisst: In Bars und Clubs dürfen nun anstatt 100 wieder 300 Personen anwesend sein. Dies aber nur, wenn sie Masken tragen.

Die Gastrobetriebe müssen die Kontaktdaten weiter erheben. Und: Auch Prostituierte müssen künftig die Kontaktdaten ihrer Freier erheben.

Maskenpflicht Coronavirus
Im Kanton Zürich muss wegen des Coronavirus seit Ende August in allen Läden eine Schutzmaske getragen werden. - Keystone

Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli betonte jedoch, immer mehr Menschen würden die Masken auch dort tragen, wo es eigentlich gar nicht unbedingt vorgesehen sei.

Die Quarantänemassnahmen bleiben beim Status Quo. Denn das Contact Tracing könne nicht mehr als die 100 geforderten Fälle pro Tag bewältigen. In der letzten Woche allein wurden im Kanton Zürich 15'000 Tests durchgeführt.

Bis gestern habe es elf Gesuche für Grossveranstaltungen ab Oktober gegeben.

Auch in Schulen teilweise Anpassungen

Zudem gibt es in den Schulen gewisse Anpassungen. Ab Sekundarstufe zwei gelte nun bei Durchmischung der Klassen eine Maskenpflicht. Alternativ könnten die Schüler auch durch Plexiglasscheiben getrennt werden.

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