Ab Montag gelten in der Schweiz wieder strengere Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus – auch punkto Masken-Dispens. Was das bedeutet.
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Seit das BAG die Regelung verschärft hat, ist eine Maskendispens nur noch schwer zu bekommen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Montag gelten in der Schweiz schärfere Massnahmen gegen das Coronavirus.
  • In der neuen Verordnung werden auch die Regeln für Maskendispense präzisiert.
  • Der Grund: Erfahrungen aus den vergangenen Monaten.

Es ist ein Thema, das bereits seit Monaten für rote Köpfe sorgt: Der Maskendispens. Immer wieder gibt es Berichte über Skeptiker, die auf bizarre Weise an ein Attest gelangt sind. Nun konkretisiert der Bundesrat die Regeln für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.

Ab kommendem Montag gelten in der Schweiz erneut schärfere Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus – so auch punkto Maskenattest. Bislang waren die Regeln dazu schwammig. Mit dem erneuten Lockdown-Hammer ist das BAG knallhart.

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Gesundheitsminister Alain Berset bei der Pressekonferenz zum Coronavirus gestern Mittwoch. - Keystone

In einer Mitteilung von gestern Mittwoch schreibt die Gesundheitsbehörde: «Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten erforderlich.» Ein Attest dürfe nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt sei.

Laut der neuen Verordnung muss man nachweisen können, dass man «aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen», keine Maske tragen könne. Ansonsten kann kein Attest ausgestellt werden.

Coronavirus: Anwalt bediente Skeptiker mit Fake-Attesten

Dass die Behörden in der Vergangenheit mit fragwürdigen Maskenattesten zu kämpfen hatten, macht die Begründung für den Entscheid deutlich. So schreibt das BAG, die Dispensation werde «auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz und nach Erfahrungen im Vollzug präzisiert».

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Ein Mann trägt eine «Schutzmaske» bei einer Demonstration von Corona-Skeptikern in Zürich. - Keystone

Die vergangenen Monate zeigen: Tatsächlich gab es immer wieder Berichte über Menschen, die auf fragliche Art und Weise an einen Maskendispens gelangt sind. Ein Beispiel ist ein Ex-Anwalt, der auf der Skeptiker-Plattform Telegram juristische Unterstützung anbot.

Er stellte Maskenatteste aus, die von Experten auf Anfrage von Nau.ch für «nicht haltbar» erklärt worden sind.

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Das «nicht haltbare» «Masken-Attest» des Ex-Anwalts Heinz Raschein. - Telegram/Heinz Raschein

Doch auch Medizinerinnen und Mediziner vergaben teilweise ungültige Atteste: So etwa ein Luzerner Facharzt und Skeptiker der Massnahmen. Andreas Heisler, der sich bereits öffentlich gegen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus ausgesprochen hat, sorgte im September für Schlagzeilen. Masken-Dispense stellte er in Abwesenheit der jeweiligen Patienten aus – und das kostenlos, wie Nau.ch ans Licht brachte.

Denken Sie, Fake-Atteste sind in der Schweiz weit verbreitet?

Und das Basler Portal «Bajour» schrieb über Skeptiker, die Personen via Telegram an deutsche Ärzte vermitteln. Diese stellten dann auch Schweizern für sieben Euro ein Fern-Attest aus. Die konkretisierten Regeln dürften nun dem Fake-Dispens-Trend etwas den Wind aus den Segeln nehmen.

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