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Coop findet bei Gipfeli-Gate «Ungereimtheiten»

Simon Binz
Simon Binz

Zürich,

Nach dem Wirbel um ein angebliches Hausverbot wegen eines Gipfelis hat Coop den Fall überprüft – und stösst dabei auf mehrere «Ungereimtheiten».

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Julia Steiner erzählt, wie sie ein zweijähriges Hausverbot bei Coop kassiert hat. - instagram

Das Wichtigste in Kürze

  • Coop konnte das Gipfeli-Hausverbot von Comedienne Julia Steiner nicht bestätigen.
  • Es gebe Widersprüche bei Ort, Ablauf und Umfang des geschilderten Vorfalls.
  • Der Detailhändler erklärt den Fall für erledigt und spricht von einer «Win-win-Situation».

Coop hat sich nach den Vorwürfen von Julia Steiner zu Wort gemeldet. Die Comedienne hatte öffentlich geschildert, sie habe wegen eines versehentlich nicht eingescannten Gipfelis ein zweijähriges Hausverbot erhalten. Nach internen Abklärungen kommt Coop nun zum Schluss: Der geschilderte Vorfall lasse sich nicht nachvollziehen.

Dieses Fazit des Detailhändlers ist in der neuesten Ausgabe der «Coopzeitung» nachzulesen. Demnach kam es zu einer «Spurensuche nach dem verf****** Gipfeli», wie es in dem Beitrag heisst. Verfasst wurde dieser als Kommentar von Rebecca Veiga, der Leiterin Kommunikation.

Hast du schon einmal irgendwo Hausverbot bekommen?

Demnach hat Coop den zuständigen Sicherheitsdienst aktiviert und sämtliche Verkaufsstellen angefragt. «Niemandem ist der Fall bekannt», schreibt Veiga. Ein Datenabgleich sei nicht möglich gewesen.

«Sonst meldet sich noch der EDÖB», hält sie fest. Gemeint ist damit der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte.

Daraufhin habe Coop bei Steiner weitere Details eingefordert. Diese hätten jedoch «viele Ungereimtheiten» ergeben. Laut Angaben der 26-Jährigen beziehungsweise ihres Managements soll sich der Vorfall bereits vor rund einem Jahr ereignet haben.

Und zwar in der Coop-Filiale am Hauptbahnhof Zürich.

«Nur: Dort gibt es den beschriebenen Hinterraum, in den sie gebracht worden sein soll, nicht», heisst es in dem Kommentar. Zudem sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein Hausverbot lediglich für eine einzelne Filiale ausgesprochen worden sei.

Coop legt den Fall als «Win-win-Situation» ad acta

Am Ende ziehe man einen pragmatischen Schluss: Ob erfundene Geschichte oder lückenhafte Ermittlungen – der Vorfall habe zumindest einen Nebeneffekt gehabt. «Ganz nebenbei eine kostenlose Diebstahlprävention für Coop», schreibt Veiga. Die Sache werde als «Win-win-Situation» ad acta gelegt.

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Kommentare

User #4858 (nicht angemeldet)

Und da mit 26 jahren. Autsch.

User #5407 (nicht angemeldet)

Stiehlt diese Zwetschgge weiter ? Frage

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