Kanton Luzern: Keine Schulgelder mehr fürs Untergymnasium Immensee
Der Kanton Luzern zahlt ab dem Schuljahr 2027/28 keine Schulgelder mehr für neu eintretende Untergymnasiasten in Immensee. Betroffen sind fünf Gemeinden.

Der Kanton Luzern hat in den vergangenen Jahren Schulgelder für Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Greppen, Meierskappel, Udligenswil, Vitznau und Weggis bezahlt, die das Untergymnasium am Gymnasium Immensee im Kanton Schwyz besuchen. Ab Schuljahr 2027/28 wird er diese Schulgelder für neu eintretende Lernende aus den genannten Gemeinden nicht mehr übernehmen.
Eine Überprüfung hat ergeben, dass für diese bisherige Kostenübernahme keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. Das Regionale Schulabkommen Zentralschweiz ermöglicht lediglich die Übernahme des Schulgeldes für den Besuch der Maturitätsschule (Kurzzeitgymnasium) am Gymnasium Immensee während der Dauer von acht Semestern, diese Kosten werden nach wie vor vom Kanton Luzern übernommen. Der Besuch des Untergymnasiums fällt jedoch nicht in diesen Anwendungsbereich.
Zudem zahlt der Kanton Schwyz vergleichbare Kosten für seine eigenen Lernenden ebenfalls nicht. Eine Ausweitung des Schulabkommens auf das Untergymnasium hätte Präjudizcharakter und würde die Luzerner Gymnasialstandorte schwächen und die Klassenplanung verkomplizieren.
Für bereits in Ausbildung stehende Schülerinnen und Schüler am Gymnasium Immensee aus den betroffenen Gemeinden bleibt die Kostenübernahme aus Gründen des Vertrauensschutzes bestehen.






