Cannabis

    Kommission eröffnet Vernehmlassung zur Cannabis-Legalisierung

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Schweizer Nationalratskommission plant, den legalen Zugang zu Cannabis für Erwachsene zu ermöglichen.

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    Heute sind Anbau, Herstellung, Handel und Konsum von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken verboten. (Symbolbild) - dpa

    Erwachsene sollen in der Schweiz künftig legal Zugang zu Cannabis erhalten. Die zuständige Nationalratskommission hat den Entwurf für ein künftiges Cannabisproduktegesetz bis zum 1. Dezember in die Vernehmlassung gegeben.

    Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) will Erwachsenen den legalen Zugang zu Cannabis ermöglichen. Den kommerziellen Anbau, Herstellung und Verkauf von Cannabis will sie regeln, dabei aber den Konsum nicht fördern. Bis zum 1. Dezember können sich Interessierte zu den Vorschlägen äussern.

    Heute sind Anbau, Herstellung, Handel und Konsum von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken verboten. Bei Erwachsenen wird der Konsum mit einer Ordnungsbusse bestraft, der Besitz einer geringfügigen Menge ist straffrei. Seit 2023 laufen Pilotversuche für die kontrollierte Abgabe von Cannabis.

    Cannabis-Konsum trotz Verbots eine Realität

    Der Cannabis-Konsum sei trotz des geltenden Verbots eine Realität, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag. Deshalb will die SGK-N das Verbot zwar aufheben, «Cannabis» aber weiterhin als Betäubungsmittel gelten lassen.

    Erwachsene sollen «Cannabis» für den Eigengebrauch anbauen und «Cannabisprodukte» kaufen dürfen, Minderjährige aber nicht. Verboten ist zudem jede Art von Werbung für «Cannabis» und «Cannabis-Produkte». Im Strassenverkehr soll bei «Cannabis» weiterhin Nulltoleranz gelten.

    Regulierungen und Beschränkungen

    «Cannabis» gewerblich anzubauen und Produkte daraus gewerblich herzustellen, will die SGK-N nur mit Bewilligung des Bundes gestatten. Verkauft werden soll es nur in von den Kantonen konzessionierten Stellen. Der Bund soll eine einzige Konzession für den Online-Verkauf vergeben können.

    Um den Konsum nicht zu fördern, soll «Cannabis» nicht gewinnorientiert verkauft werden dürfen. Zudem soll eine Lenkungsabgabe den Konsum beschränken und die Konsumentinnen und Konsumenten zu weniger schädlichen Produkten leiten.

    Den Grundsatzentscheid, den Umgang mit Cannabis zu entkriminalisieren, trafen die zuständigen Kommissionen 2021; eine Subkommission der SGK-N machte sich daraufhin an die Arbeit.

    Kommentare

    User #3076 (nicht angemeldet)

    Ich will eine Volksabstimmung, darüber ob wir uns selbst verblöden dürfen.

    User #2602 (nicht angemeldet)

    Politik zum scheitern verurteilt wegen zu vielen unwürdigen im Parlament. Wenns mit dem Hanf, Eigenmietwert und der AHV über 30 Jahre nicht funktioniert hat eine Lösung zu finden dann ist das Parlament und die gewählten unfähig.

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