Bundesrat zweifelt am Nutzen einer Zuwanderungsabgabe
Eine Zuwanderungsabgabe weist laut dem Bundesrat erhebliche rechtliche Hürden und keinen nachweisbaren volkswirtschaftlichen Nutzen auf. Der Ständerat hatte eine solche Abgabe im Zuge der Diskussion über die «10-Millionen-Schweiz»-Initiative diskutiert – und verworfen.

Die kleine Kammer hatte die Landesregierung jedoch schon früher beauftragt, die Vor- und Nachteile einer Zuwanderungsabgabe sowie mögliche Ausgestaltungen zu prüfen. Hintergrund war ein überwiesenes Postulat von Andrea Caroni (FDP/AR).
In seinem am Mittwoch publizierten Bericht analysierte der Bundesrat drei Modelle für eine mögliche Zuwanderungsabgabe. Eine solche wäre seiner Meinung nach nur als Lenkungsabgabe ohne Verfassungsänderung umsetzbar, sofern die Erträge vollständig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt würden.
Bei Personen aus der EU/Efta wäre eine Abgabe nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU vereinbar. Bei Familienangehörigen stünde sie zudem potenziell im Konflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ausserdem gebe es keine Belege dafür, dass eine Zuwanderungsabgabe einen volkswirtschaftlichen Nutzen hätte, schreibt der Bundesrat
Als Alternative zu einer Zuwanderungsabgabe beschreibt der Bericht Ansätze für eine indirekte Steuerung der Zuwanderung. Ein Beispiel für ein solches Instrument wäre ein Fonds mit dem Ziel einer besseren Ausschöpfung des inländischen Potenzials.










