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Bundesrat will SBB mit mehreren Milliarden unterstützen

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Bern,

Die SBB bekommen erneut Geld vom Bund. Damit soll die finanzielle Situation der Bahn stabilisiert werden.

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Das SBB Logo im Reisezentrum Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will die Nettoverschuldung der SBB senken.
  • Den Auftrag erhielt die Exekutive vom Parlament.
  • Dazu ist eine Anpassung des SBB-Gesetzes notwendig.

Die SBB sollen zusätzliche Beiträge von insgesamt rund drei Milliarden Franken erhalten. Damit soll es dem Bahnunternehmen möglich sein, die Nettoverschuldung bis ins Jahr 2030 auf die vom Bundesrat vorgegebene Zielgrösse zu senken.

Die Landesregierung hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass sie Massnahmen aus dem vergangenen Jahr anpassen will, um die finanzielle Situation der SBB zu stabilisieren. Den Auftrag dazu erhielt sie vom Parlament.

Die aktuelle Nettoverschuldung der SBB liegt bei über elf Milliarden Franken. Bereits ergriffene Sparmassnahmen seien erkennbar, schreibt der Bundesrat. Er will, wie im Dezember 2021 angekündigt, darauf verzichten, dass die SBB ihr Ergebnis um jährlich achtzig Millionen Franken verbessern müssen.

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Die Ticketpreise für eine Zugfahrt sind aus Konsumenten-Sicht nicht immer logisch. - keystone

Zudem will der Bundesrat einen À-fonds-perdu-Beitrag von voraussichtlich 1,25 Milliarden Franken sprechen. Damit sollen die Verluste im Fernverkehr aus den Jahren 2020 bis 2022 ausgeglichen werden. Dazu ist eine Anpassung des SBB-Gesetzes notwendig.

Der Bundesrat wird einen weiteren Änderungsvorschlag des SBB-Gesetzes in die Vernehmlassung schicken. Dadurch soll gemäss Mitteilung geklärt werden, welche Finanzierungsinstrumente den SBB zur Verfügung stehen. Die stetig ansteigende Verschuldung des Bundes aufgrund Tresoreriedarlehen an die SBB soll damit gestoppt werden.

Vernehmlassung Ende 2022 geplant

Ebenfalls schlägt der Bundesrat eine Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) vor. Damit der Ausbau des Schienennetzes gewährleistet ist, will der Bundesrat die fehlenden Mittel im Bahninfrastrukturfonds (BIF) vollumfänglich ausgleichen. Solange dessen Reserven nicht ausreichen, soll durch die Gesetzesänderung sichergestellt werden, dass zwei Drittel des Reinertrags der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vollständig in den BIF fliessen.

Der Bundesrat beauftragte die zuständigen Departemente, Gesetzesvorlagen auszuarbeiten. Eine Vernehmlassung sei vor Ende 2022 geplant.

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