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Bundesrat will genauer hinschauen bei Flügen aus Drittstaaten

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Bern,

Passagierdaten von allen Flügen aus Drittstaaten in die Schweiz sollen künftig automatisch erhoben und zentralisiert übermittelt werden.

Flughafen Frankfurt
Flugzeuge der Lufthansa am Flughafen Frankfurt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Passagierdaten aus Drittstaaten in die Schweiz sollen automatisch erhoben werden.
  • Dies soll irreguläre Migration verhindern.
  • Der Bundesrat hat neue EU-Regeln zur Vorabübermittlung von Fluggastdaten gutgeheissen.

Passagierdaten von allen Flügen aus Drittstaaten in die Schweiz sollen künftig automatisch erhoben und zentralisiert an die nationalen Grenzbehörden übermittelt werden. Dies soll irreguläre Migration verhindern. Und gefährliche Personen sollen identifiziert werden können.

Der Bundesrat hat entsprechende neue EU-Regeln zur Vorabübermittlung von Fluggastdaten gutgeheissen, wie er am Mittwoch mitteilte.

Diese sollen Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen erleichtern und die Richtigkeit und Vollständigkeit der erhobenen Flugpassagierdaten verbessern.

Dafür sollen auch die Datenschutzbestimmungen angepasst, eine neue nationale Aufsichtsbehörde geschaffen und die Sanktionen gegenüber Luftverkehrsunternehmen verschärft werden, welche ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Erste Schätzungen über die mit der Umsetzung verbundenen Kosten wird der Bundesrat nach eigenen Angaben im Rahmen der Vernehmlassung ausweisen.

Bis zur Einführung der neuen Richtlinien dauert es noch

Die Schweiz muss als Schengen-Mitglied die Verordnung übernehmen. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis im November 2026 die für die Umsetzung notwendigen Gesetzesanpassungen zu erarbeiten. Darüber entscheiden wird schliesslich das Parlament und gegebenenfalls die Stimmbevölkerung.

Bis zu einer Einführung der neuen Richtlinien dauert es noch. Die EU will die technische Lösung für die Erhebung und Übermittlung der Flugpassagierdaten bis Ende 2028 entwickeln.

Danach erhalten die Schengen-Staaten und die Luftverkehrsunternehmen zwei Jahre Zeit, um diese zu testen und ihre Systeme anzupassen. Ab Anfang 2031 soll diese technische Lösung für alle Schengen-Staaten verbindlich zur Übermittlung der Flugpassagierdaten zum Einsatz kommen.

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