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Bundesrat will Förderung von Elektrobussen im ÖV verstärken

Keystone-SDA
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Bern,

Nach Ablehnung des CO2-Gesetz will der Bundesrat nun Elektrobusse fördern. Schädliche Emissionen im öffentlichen Verkehr sollen gesenkt werden.

Elektrobus Basel
Elektrobus Basel - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will ÖV auf Elektrobusse umrüsten.
  • Durch den Elektroantrieb könnten Emissionen stark gesenkt werden.
  • Das abgelehnte CO2-Gesetz hätte Förderungsmassnahmen dafür vorgesehen.

Nach dem Nein zum CO2-Gesetz will der Bundesrat die Umrüstung auf Elektrobusse im öffentlichen Verkehr auf einem neuen Weg vorantreiben. Er beantragt die Annahme einer entsprechenden Motion, wie er am Donnerstag ohne weiteren Kommentar bekannt gab.

Eine vollständige und rasche Umstellung der Dieselbusflotte auf Batteriebusse sei im öffentlichen Verkehr derzeit wirtschaftlich nicht umsetzbar. Das zeigte ein im Frühjahr publizierter Bericht. Grund dafür seien die begrenzten Mittel im Ortsverkehr und im regionalen Personenverkehr.

Mit einer Umstellung auf Elektroantrieb könnten aber Treibhausgas-, Luftschadstoff- und Lärmemissionen wesentlich gesenkt werden. Die Förderung von nicht fossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr soll mit einer Motion angegangen werden. Das beschloss die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) Ende August.

Über umstrittene Motion wird im Nationalrat abgestimmt

Konkret soll der Bundesrat eine gesamtheitliche Lösung für die Förderung und Finanzierung nicht fossiler Verkehrsträger im öffentlichen Busverkehr erarbeiten. Diese soll gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und der ÖV-Branche geschehen. Das Gesamtkonzept soll Wege sowohl für die Finanzierung der Busse selbst wie der hierfür notwendigen Ladeinfrastruktur beinhalten.

Mit dem CO2-Gesetz wären wichtige Fördermassnahmen vorgesehen gewesen. Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer hätten zweckgebunden zur Förderung nicht fossiler Verkehrsträger eingesetzt werden sollen. Diese Massnahmen waren im Abstimmungskampf kaum bestritten.

Über die Motion entscheidet als Erstes der Nationalrat. Eine Minderheit der KVF-N lehnt den Vorstoss ab, da der Ortsverkehr nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes falle.

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