Der Bundesrat hat ein Entlastungspaket und die Einführung der Regulierungsbremse vorgelegt. Damit sollen Unternehmen administrativ entlastet werden.
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Das Bundeshaus und der menschenleere Bundesplatz, am Samstag, 21. März 2020 in Bern. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen sollen künftig administrativ entlastet werden.
  • Dafür hat der Bundesrat ein Entlastungspaket vorgelegt.
  • Zusätzlich präsentierte er noch die Einführung einer Regulierungsbremse.

Unternehmen sollen administrativ entlastet werden. Der Bundesrat legt dafür ein Entlastungspaket und die Einführung einer Regulierungsbremse vor. Letztere lehnt er selbst ab, will aber einen Auftrag des Parlaments erfüllen.

Attraktives Wirtschaften dürfe nicht durch ineffiziente und übermässige Regulierungen behindert werden, schrieb der Bundesrat am Freitag. Eine massvolle Regulierung sei deshalb zentral, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Medien in Bern. «Der Weg dorthin ist aber alles andere als einfach.» Die Welt werde immer komplexer, die Regulierungen nähmen tendenziell stark zu statt ab.

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Guy Parmelin ist der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung ist diesem unterstellt. - Keystone

Der Bundesrat will deshalb elektronische Leistungen der Behörden für Unternehmen über die zentrale elektronische Plattform Easygov zugänglich machen. Das soll mit dem Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) über einen einzigen Account passieren.

Für Unternehmen sollen besonders kostspielige Bundesgesetze und Beschlüsse zu völkerrechtlichen Verträgen im Parlament künftig einem qualifizierten Mehr unterstellt werden. Das, mit der vom Parlament mehrheitlich gewünschten Regulierungsbremse. Dies bedingt eine Änderung der Verfassung und damit am Schluss eine Volksabstimmung.

Das von der FDP ins Spiel gebrachte Instrument ist in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen. Auch der Bundesrat verzichtet auf einen Antrag auf Zustimmung. Für die Einführung der Regulierungsbremse müsste neben der Verfassung auch das Parlamentsgesetz angepasst werden.

Regulierungsbremse braucht Mehrheit beider Räte

Das qualifizierte Mehr der Regulierungsbremse soll gelten, wenn neue politische Bestimmungen mehr als 10'000 Betriebe betreffen. Oder wenn über zehn Jahre Regulierungskosten von über 100 Millionen Franken auflaufen. Die Idee der Regulierungsbremse orientiert sich an der bestehenden Ausgabenbremse und der Schuldenbremse. Es braucht also eine Mehrheit der Mitglieder beider Räte.

Das Instrument hatte in der Vernehmlassung einen schweren Stand. Gefallen daran fanden hauptsächlich SVP, FDP, Mitte sowie die Wirtschaft. Es schaffe Transparenz über Regulierungskosten, und es lenke die Aufmerksamkeit auf die Belastung der Unternehmen.

Die Mehrheit der Kantone hingegen sowie SP, Grüne, GLP und EVP äusserten sich gegen die Regulierungsbremse. Unter anderem kritisierten sie die «bevorzugte Behandlung» der Interessen von Unternehmen im Gesetzgebungsprozess. Zudem befürchten sie Anwendungsschwierigkeiten.

Auch der Bundesrat hält nicht viel von der Regulierungsbremse. «Wir haben unsere Skepsis zu diesem Projekt nie versteckt», so Parmelin. Es bestehe die Gefahr, dass eine Minderheit Reformen blockieren könnte. Und das Instrument könnte nicht wie erhofft weniger, sondern unter Umständen mehr Bürokratie bringen.

Insgesamt erachtet die Landesregierung die staatspolitischen Nebenwirkungen für grösser «als die überschaubaren erwarteten Entlastungswirkungen auf Unternehmen».

UEG von Mehrheit der Parteien unterstützt

Die angestrebten Entlastungen liessen sich weitgehend auch mit dem UEG und damit ohne Einschränkung des Parlaments erreichen, so der Bundesrat. Das UEG, angestossen von einem Vorstoss der SVP, war in der Vernehmlassung denn auch weniger umstritten. Die Mehrheit der Parteien, die Wirtschaft und die Branchenverbände unterstützten die Vorlage.

Die Entlastung für Unternehmen könne die Standortattraktivität erhöhen, befand die Mehrheit. Für die ablehnende Minderheit stellte sich die Frage, ob es ein UEG braucht. Und ob bei der Vorlage das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt.

Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat Grundsätze und Prüfpflichten gesetzlich verankern. Regulierungen sollen damit effizient und insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) administrativ schlank ausgestaltet werden. Transparenter ausgewiesene Regulierungskosten der Unternehmen sollen Bundesrat und Parlament bessere Entscheidungsgrundlagen liefern.

Darüber hinaus ist im UEG ein Monitoring vorgesehen. Damit sollen die Kosten überwacht und Bereiche aufgespürt werden, wo die Belastung zu hoch wird. Das Parlament soll dazu alle vier Jahren einen Bericht erhalten.

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