Am Freitag legt der Bundesrat den europapolitischen Kurs neu fest. Noch werden die Karten nicht aufgedeckt.
Bundesrat Ignazio Cassis spricht in der Fragestunde im Nationalrat.
Bundesrat Ignazio Cassis spricht in der Fragestunde im Nationalrat. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Freitag gibt der Bundesrat seinen neuen Kurs in der Europapolitik bekannt.
  • Cassis zeigt seine Bereitschaft mit der EU ab 2019 wieder zu verhandeln.

Der Bundesrat hat heute Montag die Antworten auf fünf Interpellationen veröffentlicht. Diese sind vom Ratsbüro für dringlich erklärt worden und bieten Anlass für die aktuelle Debatte vom Donnerstag. Neue Einblicke in seine Pläne und in den Gang der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen gewährt der Bundesrat nicht.

Er wiederholt, dass die Bereitschaft der EU für Verhandlungen ab Anfang 2019 abnehmen werde. Gründe sind der Beginn der heissen Brexit-Phase und die anstehenden Wahlen. Der Bundesrat bekräftigt auch, dass ihm die Qualität einer Einigung wichtiger ist als die Geschwindigkeit des Abschlusses.

Position bekräftigt

Die Verhandlungen über die Rechtsübernahme, Überwachung, Rechtsprechung und Streitschlichtung seien «in der Substanz» abgeschlossen. In weiteren umstrittenen Punkten bekräftigt der Bundesrat seine Position, ohne aber den Stand der Verhandlungen zu konkretisieren.

Die Unionsbürgerrichtlinie will er nicht übernehmen. Zum Thema Beihilfen will er nur allgemeine Grundsätze erwähnt haben. Die materiellen Bestimmungen sollen im jeweiligen Marktzugangsabkommen geregelt werden. Bei den flankierenden Massnahmen hält der Bundesrat den Ball flach.

Die EU halte verschiedene flankierende Massnahmen für nicht konform mit dem Freizügigkeitsabkommen. Der Bundesrat erwähnt die 8-Tage-Regel, die Kautions- oder die Dokumentationspflicht. Die EU stelle diese Massnahmen «an sich nur beschränkt in Frage», schreibt er. Sie verlange jedoch eine verhältnismässige Ausgestaltung.

Die Rechtsübernahme soll nicht automatisch, sondern «dynamisch» erfolgen. Die Schweiz soll bis zu drei Jahre Zeit haben, neues EU-Recht in den üblichen Verfahren zu genehmigen. Das Rahmenabkommen soll vorerst ausschliesslich die geltenden Marktzugangsabkommen betreffen. Der Bundesrat erwähnt in den Antworten die Abkommen über Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse und das Agrarabkommen.

Negative Konsequenzen

Eine Blockierung oder der Abbruch der Verhandlungen könnte nach seinen Angaben dazu führen, dass diese Abkommen nicht mehr regelmässig aktualisiert werden. Die Folgen wären Rechtslücken und Handelshürden. Zudem könnten die Verhandlungen über Abkommen in den Bereichen Strom oder Lebensmittelsicherheit abgebrochen oder die Schweiz vom EU-Forschungsprogramm ausgeschlossen werden.

Der Bundesrat warnt auch vor der Nicht-Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung. Ein Aufschub der institutionellen Fragen habe grundsätzlich Rechts- und Planungsunsicherheiten für die Wirtschaft zur Folge. Das wirke sich negativ auf den Standort Schweiz aus, schreibt der Bundesrat.

Mit den Antworten hat er eine Grundlage geschaffen für die aktuelle Debatte vom Donnerstag im Nationalrat. Die Fragen gestellt haben die Fraktionen von FDP, BDP, SVP, GLP und Grünen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RahmenabkommenBundesratSVPNationalratBrexit