Bundesrat nimmt Kantone bei zweiter Welle in die Pflicht

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund will in Zukunft nicht mehr auf nationaler Ebene Corona-Massnahmen verhängen.
- Stattdessen sind ab heute die Kantone für ihre Massnahmen zuständig.
- Der Bund bleibe aber im Hintergrund aktiv.
Die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ist am Freitag zu Ende gegangen. Der Bundesrat hat bei der Gelegenheit beschlossen, den Corona-Krisenstab des Bundesrats aufzulösen.
Kantone ab sofort für Corona-Massnahmen zuständig
Bei einer allfälligen zweiten Welle der Neuinfektionen will der Bund nur noch im Hintergrund agieren. Im Gegensatz zur ersten Welle solle die Hauptverantwortung bei den Kantonen liegen. Der Bund soll aber dafür sorgen, dass rasch detaillierte Daten zu Verfügung stehen oder die Versorgung mit den notwendigen Heilmitteln und Schutzausrüstungen sichergestellt ist.

Der Bund bleibe aber im Hintergrund aktiv, erklärte Bundesrat Berset. «Primär liegt die Kompetenz für Massnahmen bei den Kantonen.» Sie sollen selbstständig entscheiden können, ob sie zum Beispiel Läden schliessen oder regionale Lockdowns verhängen.
Eine fixe Zahl an Neuinfektionen, ab welcher der Bund wieder einschreiten würde, gebe es nicht, sagte Berset in der Fragerunde. Auch die Form der Massnahmen sei Sache der Kantone. Klar sei aber, welche Massnahmen bislang am effektivsten geholfen hätten: Distanz halten, auf die Hygiene achten oder eine Obergrenze für Personen an Veranstaltungen.