Bundesrat offen für nationale Regelung gegen Konversionsmassnahmen
Der Bundesrat erachtet eine einheitliche Regelung gegen sogenannte Konversionsmassnahmen als sinnvoll. Das geltende Recht biete zwar bereits einen weitreichenden Schutz, doch der kantonale Flickenteppich mache eine Regelung auf Bundesebene prüfenswert.

Verschiedene Kantone haben zusätzlich zu den bestehenden Regulierungen eigene verwaltungs- oder strafrechtliche Massnahmen ergriffen oder entsprechende Gesetzesvorhaben eingeleitet, wie der Bundesrat in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht festhielt.
Aufgrund der begrenzten Datenlage könne nicht genau beziffert werden, wie verbreitet Konversionsmassnahmen in der Schweiz sind. Solche Praktiken könnten je nach Fall erhebliches psychisches Leid, Angst- und Depressionszustände verursachen und das Selbstwertgefühl sowie die sozialen Beziehungen beeinträchtigen.
Konversionstherapien haben zum Ziel, die sexuelle Orientierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder transgeschlechtlichen Menschen umzupolen. Der Bundesrat lehnt diese Praktiken klar ab und verurteilt diese.










