Bundesrat

    Bundesrat behält Schutzklausel gegenüber Kroatien nächstes Jahr bei

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    Die volle Personenfreizügigkeit gegenüber Kroatien gilt bereits seit 2022. Die im Vertrag vorgesehene Schutzklausel greift schon zum zweiten Mal.

    Arbeitskräfte Strassenbau
    Gemäss Schätzungen des Bundes könnten fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Personenfreizügigkeitsregeln 690’000 EU-Bürger das Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten (Symbolbild). - keystone

    Für die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Kroatien gilt in der Schweiz auch 2024 eine Schutzklausel. Die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen für Kroatinnen und Kroaten bleibt auf dem gleichen Niveau wie im laufenden Jahr. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

    Die volle Personenfreizügigkeit gegenüber Kroatien war 2022 auf Probe eingeführt worden, wie es in der Mitteilung des Bundesrates hiess.

    Schutzklausel nach hoher Zunahme aktiviert

    Nachdem die Zahl der kroatischen Arbeitskräfte in der Schweiz stark zugenommen hatte, aktivierte der Bundesrat einseitig die im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehene Schutzklausel.

    Das Kontingent von 1204 B-Bewilligungen für 2023 – die für fünf Jahre gültig sind – war Ende Oktober aufgebraucht. Von den 1053 Kurzzeit-Bewilligungen (L-Bewilligungen) wurden 76 Prozent beansprucht. Weil die Kontingente stark genutzt worden sind, will der Bundesrat die Schutzklausel für nächstes Jahr beibehalten.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    SVP
    292 Interaktionen
    Bilanz nach 20 Jahren

    MEHR BUNDESRAT

    Fabienne Stämpfli TFA PFAS
    32 Interaktionen
    Giftige Stoffe
    UBS
    1 Interaktionen
    Zürich
    bundeshaus
    10 Interaktionen
    Bern
    12 Interaktionen
    Bern

    MEHR AUS STADT BERN

    Ferienmesse
    2 Interaktionen
    Tourismus
    Mathias Zopfi Reto Nause
    59 Interaktionen
    «Politmarketing»
    SC Bern
    2 Interaktionen
    Verletzt