Hypothek: Der Traum vom Ferienhaus
Ein eigenes Ferienhaus ist für viele Menschen der ultimative Traum. Die Finanzierung eines solchen Objekts ist jedoch strenger geregelt als bei einem Eigenheim.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Finanzierung einer Zweitliegenschaft unterliegt in der Schweiz strengen Regeln.
- So ist für den Kauf eines Ferienhauses ein höherer Eigenkapitalanteil erforderlich.
- Auch dürfen Gelder aus der Altersvorsorge nicht für die Finanzierung verwendet werden.
Die malerischen Landschaften der Schweiz ziehen Touristen aus dem In- und Ausland an. Die einen träumen von einem Ferienhaus im sonnigen Süden, die anderen von erholsamer Ruhe in den Bergen. Doch wer ein Ferienhaus kaufen möchte, muss einige Regeln beachten.
Niedrige Wohneigentumsquote in der Schweiz
In der Schweiz gilt der Kauf eines Eigenheims als wichtiger Teil der Altersvorsorge. Dennoch liegt die Wohneigentumsquote laut Bundesamt für Wohnungswesen aktuell bei nur 36 Prozent.
Zum Vergleich: In Frankreich beträgt sie 58 Prozent und in Deutschland immerhin noch 45 Prozent. Die Schweiz hat den niedrigsten Anteil unter allen europäischen Ländern. In Italien besitzen 77 Prozent der Bevölkerung ein Eigenheim.

So dürfen Käuferinnen und Käufer bis zur Hälfte des erforderlichen Eigenkapitals – also 10 Prozent der insgesamt nötigen 20 Prozent – aus alternativen Quellen einbringen.
Dazu zählen unter anderem Gelder aus der Säule 3a, Rückkaufswerte von Versicherungspolicen sowie Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren. Auch Vorbezüge aus Erbschaften, Schenkungen oder unverzinsliche, nicht rückzahlbare Darlehen können als Eigenmittel angerechnet werden.
Mindestens 40 Prozent Eigenkapital erforderlich
Dies gilt jedoch nur für ein selbstbewohntes Eigenheim. Wer ein Ferienhaus als Zweitwohnung kaufen möchte, steht vor höheren Hürden. Hier ist der Einsatz von Geldern aus der Pensionskasse (Säule 2) oder der gebundenen Vorsorge (3a) grundsätzlich nicht möglich.
Ausserdem muss doppelt so viel Eigenkapital mitgebracht werden – nämlich mindestens 40 Prozent. Wenn das Ferienhaus mit Seeblick am Lago Maggiore beispielsweise eine Million Franken kostet, müssen 400'000 Franken Eigenkapital mitgebracht werden.

Der Grund dafür ist einfach, denn der Markt für Ferienimmobilien ist oft weniger stabil und stärker von wirtschaftlichen Schwankungen abhängig. Heisst: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sinkt die Nachfrage nach Ferienimmobilien, was den Wiederverkaufswert beeinflussen kann.
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Der beste Weg ist es natürlich, das erforderliche Eigenkapital anzusparen. Dies kann beispielsweise über die freie Vorsorge (Säule 3b) oder Investitionen am Kapitalmarkt erfolgen. Eventuell ergibt sich auch eine Erbschaft oder finanzielle Unterstützung durch wohlhabende Eltern.
So gelingt die Finanzierung eines Ferienhauses
Seit 2016 gilt in der Schweiz die Lex Weber, die den Bau von Zweitwohnungen beschränkt. In Gemeinden, in denen der Anteil an Zweitwohnungen 20 Prozent übersteigt, dürfen keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden.
Besonders betroffen sind die Kantone Graubünden, Wallis, Waadt und Tessin, die vom Ski- oder Sommertourismus profitieren. Doch auch in anderen Kantonen wurden Beschränkungen erlassen, vor allem an den Seen. Stand 2024 betraf die Beschränkung etwa jede sechste Gemeinde in der Schweiz.

Entsprechend hoch sind hier die Preise für Ferienhäuser. Daher lohnt es sich, bei der Suche flexibel zu bleiben. Wer bereit ist, in eine Nachbargemeinde auszuweichen, kann oft viele tausend Franken sparen. Daneben haben auch viele andere Faktoren einen Einfluss: die Anzahl der Räume, der Zustand des Hauses und die Grösse des Gartens beispielsweise.
Laufzeit der Hypothek und Steuern beachten
Wenn Sie ein Traumobjekt zu einem finanzierbaren Preis gefunden haben, sollten Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Bank vereinbaren. Ein wichtiger Aspekt ist die Laufzeit der Hypothek.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie das Ferienhaus langfristig behalten möchten, wählen Sie eine möglichst kurze Laufzeit oder eine Geldmarkthypothek. So verringern Sie die Gefahr, dass Sie bei einer vorzeitigen Auflösung der Hypothek draufzahlen.

Lassen Sie sich auch in steuerlichen Fragen professionell beraten. Nachdem das Schweizer Stimmvolk am 28. September 2025 für die Abschaffung des Eigenmietwerts gestimmt hat, wird künftig auf Zweitliegenschaften eine Objektsteuer erhoben.












