Aktuell brauchen blinde und sehbehinderte Menschen beim Ausfüllen der Abstimmungsunterlagen Unterstützung einer weiteren Person. Das soll sich ändern.
Abstimmung Schweiz
Blinde und sehbehinderte Menschen sollen künftig selbst und geheim abstimmen können. Diesen Vorstoss unterstützt der Bundesrat. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Schablonen sollen sehbehinderte Menschen künftig selbst abstimmen können.
  • Der Bundesrat will eine entsprechende Motion prüfen.

Der Bundesrat ist bereit, sogenannte Abstimmungsschablonen für sehbehinderte Menschen einzuführen. Diese sollen gewährleisten, dass Menschen mit einer Sehbehinderung geheim abstimmen können. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat Ende März eine Motion mit diesem Anliegen beschlossen.

In seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss schreibt der Bundesrat, dass er in Absprache mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die Voraussetzungen für den Einsatz von Abstimmungsschablonen und deren Finanzierung prüfen wolle.

Aktuell brauchen blinde und sehbehinderte Menschen beim Ausfüllen der Unterlagen oft Unterstützung einer weiteren Person. Dabei müssen sie darauf vertrauen, dass diese Person die Stimme wie gewünscht abgibt.

80'000 und 100'000 Personen betroffen

Die SPK-N geht davon aus, dass zwischen 80'000 und 100'000 Personen von der Einschränkung betroffen sind. Die Abstimmungsschablonen sollen blinden und sehbehinderten Menschen helfen, zu ertasten, wo für welche Vorlage ein Ja oder Nein eingetragen werden muss.

Eingeführt werden sollen die Schablonen gemäss Motionstext bei nationalen Abstimmungen. Gemeinden, welche elektronische Hilfsmittel zur Auszählung einsetzen, sollen dazu verpflichtet werden, nach einer Übergangsfrist eine Lösung anzubieten. Hierzu schreibt der Bundesrat, dass dies eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene bedinge.

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