Bundesgerichtsentscheid bringt Gratis-ÖV-Initiativen in Gefahr
Das Bundesgericht hat heute entschieden, dass die Initiative für einen Gratis-ÖV im Kanton Freiburg gegen Bundesrecht verstösst.

Das Wichtigste in Kürze
- In mehreren Kantonen sind aktuell Initiativen für einen Gratis-ÖV hängig.
- Das Bundesgericht hat nun ein Begehren aus dem Kanton Freiburg für ungültig erklärt.
- Mit dem Entscheid haben wohl auch andere Vorstösse schlechte Aussichten.
Neben dem Kanton Freiburg sind in mehreren anderen Kantonen Initiativen für einen Gratis-ÖV hängig. Diese könnten mit dem Bundesgerichtsentscheid vom Freitag nun zum Scheitern verurteilt sein. Es erklärte heute einen Vorstoss aus dem Kanton Freiburg für ungültig.
Medienmitteilung - Urteil 1C_393/2022 - Freiburger Initiative für Gratis-öV zu Recht für ungültig erklärthttps://t.co/kHjBKkG8R1
— Bundesgericht (@bger_CH) April 28, 2023
In der Stadt Bern reichten die Initianten für Gratis-ÖV (öffentlicher Verkehr) im August letzten Jahres eine Verwaltungsbeschwerde ein. Ihr Begehren war vom Gemeinderat und dem Regierungsstatthalteramt ebenfalls für ungültig erklärt worden war. Die Stadtbehörden waren der Meinung, dass die Initiative gegen das Bundesrecht verstösst. Das wurde mit dem vorliegenden Entscheid des Bundesgerichts augenscheinlich bestätigt.

Zum selben Schluss kam die Baselbieter Regierung Mitte letzten Jahres. Die von den Baselbieter Juso im August 2021 eingereichte Initiative «ÖV für alle» verstosse gegen übergeordnetes Recht. Sie sei somit nicht rechtsgültig. Der Entscheid über die Rechtsgültigkeit wurde vom Landrat letztes Jahr sistiert, bis die Rechtslage klar sei.
In Genf erklärte die Kantonsregierung Anfang dieses Jahres ebenfalls eine kantonale Initiative der jungen Linken für einen Gratis-ÖV für ungültig. Ebenfalls aus Gründen der Unvereinbarkeit mit der Bundesverfassung. Die Mitglieder des Initiativkomitees wollen nun beraten, wie sie weiter vorgehen wollen.
In Zürich beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat Mitte 2021, die Juso-Volksinitiative «Gratis-öV für Züri» für ungültig zu erklären. Das Anliegen der Juso sei in mehrfacher Hinsicht nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar, hielt der Zürcher Stadtrat fest.
In Luzern sind auch Vergünstigungen kein Thema
In Luzern hatte sich der Stadtrat gegen einen kostenlosen oder deutlich günstigeren ÖV für Jugendliche bis 18 Jahre ausgesprochen. Das forderte das Jugendparlament. Die Bildungskommission des Luzerner Stadtparlaments hingegen empfahl 2021, den Antrag zu überweisen. In der Waadt wurde Anfang 2022 eine Initiative für kostenlosen öffentlichen Verkehr eingereicht.
Das Bundesgericht verbietet #Gratis-ÖV für alle (nicht Vergünstigungen). Das #Bundesgericht definiert damit #servicepublic . Ist das wirkliche seine Aufgabe?
— Sarah Wyss (@Sarah_Wyss) April 28, 2023
@gratis_u
In Neuenburg liegt eine vor fünf Jahren eingereichte kantonale Initiative für kostenlose öffentliche Verkehrsmittel in den Händen einer parlamentarischen Kommission. Diese soll über das weitere Vorgehen entscheiden.








