Initiativkomitee in Bern reicht Verwaltungsbeschwerde ein

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Das Initiativkomitee der «GratisÖV-Initiative» zieht mit einer Beschwerde ans Berner Verwaltungsgericht, nachdem die Initiative für ungültig erklärt wurde.

Brücke in Bern. (Symbolbild) - Pixabay

Nachdem der Berner Gemeinderat und das Regierungsstatthalteramt die Stadtberner «GratisÖV-Initiative» für ungültig erklärt haben, zieht das Initiativkomitee den Entscheid an die nächst höhere Instanz weiter. Nun wird sich als nächstes das Verwaltungsgericht damit beschäftigen.

Konkret geht es um die Frage, ob die Initiative gegen Bundesrecht verstösst. Die Vorinstanzen sind der Ansicht, dass dies der Fall ist. Die Initiantinnen und Initianten wiederum sehen durch die Entscheide demokratische Rechte willkürlich beschränkt, wie sie in einer Mitteilung vom Donnerstag, 25. August 2022, schreiben.

Ihrer Ansicht nach existiert keine Vorschrift des Bundes, die die Einführung eines unentgeltlichen innerstädtischen Tram- und Busverkehrs verbieten würde.

Auch in anderen Kantonen geben Initiativen für den kostenlosen Gebrauch des ÖV zu reden, etwa in Neuenburg oder in der Waadt. Im Kanton Freiburg gelangten die Initianten jüngst mit einem Rekurs ans Bundesgericht. Dessen Entscheid könnte ein Präzedenzfall für die Initiativen in den anderen Kantonen sein.

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