Bundesgericht tritt nicht auf Basler Rainallee-Beschwerde ein
Das Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde des Mieterverbands ein, der den Abriss von zwei Liegenschaften in Riehen BS verhindern wollte.

Das Bundesgericht ist nicht auf eine Beschwerde des Mieterverbands im Zusammenhang mit einem Bauprojekt in Riehen BS eingetreten. Dieser hatte Beschwerde gegen ein Urteil des Appellationsgerichts erhoben, wie aus einer Medienmitteilung vom Freitag hervorgeht.
Der Mieterinnen- und Mieterverband Basel hatte versucht, den Abbruch von zwei Liegenschaften in der Riehener Rainalle zu verhindern. Der Fall landete vor dem Appellationsgericht, das den Beschwerdegegnern Recht gab. Dagegen beschwerte sich wiederum der Mieterverband vor der höchsten Schweizer Instanz.
Kampf um Wohnschutz: Verbandsbeschwerderecht bleibt unberücksichtigt
Das Bundesgericht trat aber nicht auf die Beschwerde ein. Es erachtete den Verband als nicht beschwerdeberechtigt. Das Verbandsbeschwerderecht komme in diesem Fall nicht zur Geltung.
Der Mieterverband bemängelt in seiner Mitteilung, dass der Entscheid des Appellationsgerichts nun nicht inhaltlich behandelt wird, weil das Bundesgericht aus formellen Gründen nicht auf die Beschwerde eintrat.
Aus Sicht des Mieterverbands ist der Entscheid des Appellationsgerichts fehlerhaft, weil es die Abbrüche als Wohnschutz-konform betrachte.