Das Bundesgericht erklärt den kantonalen Gestaltungsplan für den Innovationspark Dübendorf für gültig. Damit kann das Projekt vorangetrieben werden.
Dübendorf
Carmen Walker Spaeh (FDP) ist mit dem Bundesgerichts-Entscheid zufrieden. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf dem Militärflughafen Dübendorf ist ein Innovationspark geplant.
  • Die Einsprache eines Anwohners gegen diesen wurde vom Bundesgericht abgelehnt.
  • Der Standort soll dem Militär und der Forschung zugutekommen.

Der Innovationspark auf dem Flugplatz Dübendorf ist einen grossen Schritt weiter: Das Bundesgericht hat den kantonalen Gestaltungsplan für das Grossprojekt nun doch für gültig erklärt. Damit bestehe jetzt «verbindliches Planungsrecht für den Innovationspark», hält die Zürcher Regierung fest.

Das Urteil des Bundesgerichts gebe dem Innovationspark Rückenwind, wird Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) in einer Mitteilung vom Mittwoch zitiert. «Es bekräftigt, dass es sich um ein Projekt von nationalem Interesse handelt.»

Bundesgerichts-Entscheid spricht sich für Innovationspark aus.

Martin Kull, Verwaltungspräsident der Areal-Entwicklungsgesellschaft, zeigt sich über das Urteil aus Lausanne ebenfalls erfreut: «Mit dem kantonalen Gestaltungsplan haben wir eine rechtskräftige Grundlage. Sie verschafft uns Klarheit und mehr Sicherheit für die weiteren Arbeiten und Investitionen verschafft.»

Das Grossprojekt eines Innovationsparks beim ehemaligen Militärflugplatz Dübendorf war ins Stocken geraten: Das kantonale Verwaltungsgericht erklärte im Sommer 2020 den Gestaltungsplan für das Grossprojekt kurzerhand für ungültig. Es gab damit einem kritischen Anwohner Recht.

Dübendorf
Der Flughafen in Dübendorf ist die grösste Baulandreserve der Schweiz. - keystone

Zu seinem Urteil kam das Verwaltungsgericht damals vor allem, weil ein Gestaltungsplan für einen Innovationspark das falsche Instrument sei. Gestaltungspläne seien für einzelne Bauvorhaben gedacht, etwa ein Spital oder eine Schule. Nicht aber für so grosse Projekte, die mehrere Gemeinden tangieren würden.

Das Bundesgericht ist da aber anderer Meinung. In seinem am Mittwoch publizierten Urteil kommt es zum Schluss, dass ein Gestaltungsplan durchaus auch grossflächige, komplexe Projekte erfassen könne.

Federführung liegt nun beim Kanton Zürich

Dieser von Bund, Kanton, Standortgemeinden und weiteren Beteiligten erarbeitete Bericht ist die Grundlage für die weitere Entwicklung des Areals. Der nun rechtskräftige kantonale Gestaltungsplan füge sich im Wesentlichen in das Zielbild gemäss Synthesebericht ein. Das hält die Bau- und die Volkswirtschaftsdirektion in ihrer gemeinsamen Mitteilung fest.

Bis im Frühling 2022 will der Zürcher Regierungsrat dem Kantonsrat dann drei Anträge vorlegen. Dabei geht es um Planungsrecht, die Revision des Richtplans und um einen Planungskredit.

Dübendorf
Zwei Pilatus-Propellermaschinen auf dem Flughafen Dübendorf. - Keystone

Nachdem sich der Bund vom verfahrenen Projekt zurückgezogen hat, liegt die Federführung für den Innovationspark jetzt beim Kanton Zürich. Auf der grössten Landreserve der Schweiz bei Dübendorf sind ein Forschungsstandort mit Flugplatz und militärischer Mitbenutzung geplant.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungBundesgericht