Filmende Teenies im Hallenbad sorgen für Ärger

Rowena Goebel
Rowena Goebel

Thun,

Teenies filmen in einem Berner Hallenbad mit dem Handy – andere Gäste nerven sich. Kein Einzelfall: Handys sorgen beim Baden und Wellnessen zunehmend für Ärger.

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In vielen Hallenbädern und Spas herrscht ein komplettes Handyverbot, praktisch überall ein Film- und Fotoverbot. Das wird aber immer wieder missachtet. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Bernerinnen ärgern sich bei einem Hallenbad-Besuch über ständig filmende Teenies.
  • Das Problem ist schweizweit bekannt – die Gäste sind sensibler geworden.
  • Viele haben Bedenken. Sie wollen nicht in Badehose fotografiert werden.

Ärger im Hallenbad: Zwei Bernerinnen stören sich an filmenden Teenies – und sind damit nicht allein. Handys an Orten, die eigentlich für Sport und Entspannung gedacht sind, sorgen immer wieder für Reibereien. Und die Leute sind sensibler geworden.

Doch von vorne.

Hannah* und Julia H.* gehen Mitte Mai ins Hallenbad Heimberg in der Nähe von Thun BE, um zu schwimmen. Doch dabei werden sie immer wieder gestört: Direkt neben den Schwimmbahnen herrscht Tohuwabohu.

«Eine Gruppe Kinder und Jugendlicher filmte und fotografierte sich ständig bei Sprungbrett-Sprüngen. Ich will nicht wissen, auf wie vielen Aufnahmen ich im Hintergrund zu sehen bin», nervt sich Hannah H.

Dazu rufen die Kids auch noch ständig «six seven» – ein bei Jungen beliebter TikTok-Trend.

«Man weiss nicht, wo Bilder überall gepostet werden»

Was sie besonders ärgert: «Eigentlich hat es überall Schilder, die darauf hinweisen, dass das nicht erlaubt ist. Mir selbst käme es nicht einmal in den Sinn, das Handy mit ins Hallenbad zu nehmen!»

Die Eltern oder der Bademeister hätten nicht interveniert.

Den Schwestern geht es vor allem darum, dass sie selbst nicht auf den Aufnahmen zu sehen sein wollen.

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Im Hallenbad Heimberg (abgebildet) ärgern sich zwei Schwestern über filmende Jugendliche – Kein Einzelfall. - Sportzentrum Heimberg

H. sagt: «Man weiss nicht, wo die Bilder überall gepostet werden, die mich erkennbar in der Badehose im Hintergrund zeigen!»

Bedenken, mit denen sie nicht allein ist – und die auch nicht unbegründet sind. Heute werden immer wieder Fremde ohne ihr Wissen gefilmt oder fotografiert und ins Netz gestellt.

Manchmal aus harmloser Motivation. Vielleicht, weil jemand den Style einer Passantin mag. Aber oft auch, um sich über jemanden lustig zu machen.

2020 entdeckten sich Bernerinnen gar auf Bildern, die unerlaubt im Freibad Marzili aufgenommen und auf einer Pornoseite veröffentlicht wurden.

«Gäste heute deutlich sensibler»

Erste Hallenbäder und Spas spüren, dass die Bedenken in der Bevölkerung gewachsen sind.

Michael Atassi, Geschäftsführer des Baselbieter Erlebnisbads Aquabasilea, sagt zu Nau.ch: «Andere Gäste reagieren heute deutlich sensibler auf die Handynutzung im Bade- und Wellnessbereich als noch vor einigen Jahren.»

Das Bewusstsein für Datenschutz und das Recht am eigenen Bild sei «spürbar gestiegen».

Nimmst du dein Handy auch mit ins Hallenbad oder in den Wellnessbereich?

«Wir erhalten heute mehr Rückmeldungen von Gästen, die sich durch filmende oder fotografierende Besucher in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt fühlen. Ein Thema, das wir als Betreiber sehr ernst nehmen», betont Atassi.

Im Aquabasilea ist es eigentlich verboten, zu filmen, zu fotografieren und ganz allgemein, das Handy mitzunehmen. Doch: Diese Regeln durchzusetzen, sei in den letzten Jahren «nicht leichter geworden».

«Diese Entwicklung spiegelt den gesellschaftlichen Wandel wider: Das Smartphone ist ständiger Begleiter», sagt der Erlebnisbad-Chef.

Handys sogar in der Garderobe – «selbstverständlichere Begleiter geworden»

Ähnlich erlebt es die Firma Aqua Spa Resorts AG, die sechs Bäder schweizweit betreibt, unter anderem das Zürcher Hürlimannbad.

Sprecher Josef T. Molnar sagt zu Nau.ch: «Wir stellen fest, dass Smartphones heute selbstverständlichere Begleiter sind als noch vor fünf bis zehn Jahren.»

Dadurch würden Gäste das Handy «vereinzelt» auch in sensiblen Bereichen wie Bädern, Spa-, Ruhe- oder Garderobenzonen nutzen. Trotz Verbots.

Aus Sicht der Firma ist das Problem nicht unbedingt massiv häufiger geworden. Es werde aber sensibler wahrgenommen. «Ein Grund dafür ist sicherlich, dass das Fotografieren und Filmen durch Social Media stärker zum Alltag gehört.»

Schweizer pochen mehr auf Datenschutz

Vielen sei zunächst gar nicht bewusst, dass sie sich in einem Umfeld bewegen, wo andere besonderen Schutz und Rückzug erwarten.

«Gleichzeitig reagieren andere Gäste heute klar sensibler als früher. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und das Bedürfnis nach einem geschützten Raum haben deutlich an Bedeutung gewonnen.»

Auch im Hallenbad Heimberg BE, wo sich die Schwestern über die Teenie-Gruppe ärgerten, gilt ein Video- und Fotoverbot.

Auf Anfrage betont Stefan Baumann, Leiter des Sauna- und Badebetriebs, dass es bereits seit einigen Jahren deutlich sichtbare Verbotstafeln gebe.

Zum Vorwurf der Schwestern, der Bademeister habe nicht reagiert, könne er keine Stellung nehmen. Der Zwischenfall sei nicht gemeldet worden.

Er sagt aber: «Wir verstehen, dass sich Gäste in solchen Situationen teilweise unwohl fühlen oder Hemmungen haben, andere Badegäste direkt anzusprechen. Deshalb ist es wichtig, dass entsprechende Beobachtungen den Angestellten gemeldet werden, damit wir unmittelbar reagieren können.»

Man nehme solche Hinweise ernst und sensibilisiere das Team laufend.

Fremde im Hintergrund? Rechtsexperte: Regeln sind strenger geworden

Und wie sieht die Situation rechtlich aus?

Rechts- und Datenschutzexperte Martin Steiger erklärt: Auch in einem Hallenbad oder Spa gilt das sogenannte «Recht am eigenen Bild».

«Das bedeutet, dass grundsätzlich niemand ohne seine Zustimmung fotografiert oder gefilmt werden darf», sagt er. Und das gelte auch für die Verwendung der Aufnahmen.

«Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel in gewissen öffentlichen Situationen, aber dazu zählen ein Hallenbad oder Spa nicht», erklärt Steiger. Darum gilt: Personen dort ohne ihre Zustimmung aufzunehmen, ist eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung.

Martin Steiger
Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum. - zVg

Je nach Ort könne das sogar strafbar sein – «zum Beispiel in der Garderobe oder in der Sauna».

Grundsätzlich erlaubt ist dagegen, dass Jugendliche sich selbst filmen oder fotografieren, sofern die Betreiber es nicht verbieten. Auch das Posten auf Social Media ist dann erlaubt.

«Sie sollten aber darauf achten, dass auf diesen Aufnahmen keine anderen Personen zu sehen sind.»

Stört es dich, wenn du im Hintergrund auf Fotos von Fremden landest?

Hier haben sich die Regeln zuletzt verschärft, warnt der Rechtsexperte. Auch im Hintergrund solcher Aufnahmen dürfen keine Personen zu sehen sein, die nicht zugestimmt haben.

«Was früher als ‹Beiwerk› noch akzeptabel war, gilt bei den heutigen digitalen Aufnahmen in bester Qualität nicht mehr.»

Zusammengefasst: Handys kommen heute nicht selten mit ins Hallenbad oder Spa. Fotografieren und filmen ist dort meist von den Betreibern verboten. Aus gutem Grund – Die anderen Gäste haben häufiger Bedenken als früher.

Aber auch ohne explizite Verbote vor Ort gilt, dass niemand ohne Erlaubnis auf den Aufnahmen landen darf.

*Name von der Redaktion geändert

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Kommentare

User #2412 (nicht angemeldet)

Habe schon Leute beobachtet, die nahmen das Handy mit ins WC.

User #1308 (nicht angemeldet)

Wieso wird #1594 nicht zensiert?

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