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    Urteil im Fall Brian: Schweiz muss 5000 Fr. Entschädigung zahlen

    Redaktion
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    Zürich,

    Der Gerichtshof sieht Brian Kellers Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Seine Beschwerden zu Haftbedingungen und Isolation weist er als unzulässig ab.

    Brian Keller
    Die Schweiz soll Brian Keller wegen Verfahrensfehler mit 5000 Franken entschädigen. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der EGMR spricht Brian Keller wegen Verfahrensfehlern 5000 Franken Entschädigung zu.
    • Die Schweiz habe sein Recht auf ein faires Verfahren durch ungenügendes Gehör verletzt.
    • Beschwerden über Isolation und Haftbedingungen erklärte das Gericht für unzulässig.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Urteil im Fall Brian Keller gefällt: Die Schweiz soll den Ex-Häftling wegen Verfahrensfehler mit 5000 Franken entschädigen. Auf Beschwerden zu den Haftbedingungen ging das Gericht nicht ein.

    Die Richter stellten eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren fest, wie aus dem am Donnerstag publizierten Entscheid hervorging. Keller wurde nicht ausreichend Gelegenheit eingeräumt, sich zur Sache zu äussern.

    Kellers Beschwerden über die harten Haftbedingungen und die Isolationshaft im Zürcher Gefängnis Pöschwies wies der Gerichtshof hingegen als unzulässig ab.

    Keller rief den Gerichtshof wegen der Bedingungen während seiner jahrelangen Zeit in der Pöschwies an. Er verbrachte 23 Stunden in Einzelhaft. Teilweise wurde ihm auch der einstündige Hofgang nicht gewährt.

    Kaum Kontakte im Gefängnis

    Kontakt hatte er oft nur mit den Angestellten des Gefängnisses, mit denen er öfters Auseinandersetzungen hatte. Diese sind Teil eines Verfahrens, das noch am Zürcher Obergericht hängig ist.

    Ist die Entschädigung von 5000 Fr. für Brian Keller angemessen?

    Keller wurde im November 2023 aus dem Gefängnis entlassen. Seither geriet er mehrfach wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Unter anderem streckte er einen Kontrahenten nieder, nachdem sich die beiden auf Social Media gegenseitig provoziert hatten. Auch dieses Verfahren ist noch hängig.

    Mehr Infos und Updates folgen in Kürze!

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    Kommentare

    User #1078 (nicht angemeldet)

    Wenn man Sozialhilfe bezogen hat und dann zu Geld kommt, muss man es wieder zurückzahlen. Somit kann man Carlos ruhig noch mehrere 100000Fr zusprechen die die CH als Rückzahlung behalten kann. Ach was sag ich, MILLIONEN.

    User #4133 (nicht angemeldet)

    Bin ich der Wutbürger von Nau?

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