Revision nach Liebesaffäre: Kein Eintreten auf ersten Fall

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    Lausanne,

    Das Bundesgericht ist auf ein Revisionsgesuch nicht eingetreten, das wegen der Liebesbeziehung von zwei Gerichtsmitgliedern gestellt wurde.

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    Bundesgerichtspraesident Yves Donzallaz. - keystone

    Der Gesuchsteller verpasste die 30-tägige Frist für die Einreichung seines Begehrens.

    Es ist der erste Revisionsfall, den das Bundesgericht im Nachgang der Liebesbeziehung zwischen Richter Yves Donzallaz und Richterin Beatrice van de Graaf behandelt hat. Der Beschwerdeführer berief sich darauf, dass die Vorschriften für die Besetzung des Gerichts verletzt worden seien. Das Bundesgericht ist in einem am Freitag publizierten Urteil nicht auf das Gesuch eingetreten.

    Die 30-tägige Frist nach Entdeckung der kritisierten Besetzung sei nicht eingehalten worden, schreibt die zweite zivilrechtliche Abteilung, die diesen Fall statt der zweiten strafrechtlichen Abteilung behandelt hat. Der Betroffene hätte ab dem 15. Mai von der Beteiligung van de Graafs an seinem Urteil wissen müssen. Das Gesuch reichte er erst im September und somit verspätet ein. Weitere Verfahren sind hängig.

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    Kommentare

    User #5656 (nicht angemeldet)

    BGer hat seit Jahren 60% nicht eintritts Quote, niemand (90% davon Anwälte) ziehen nicht Grundlos vor BGer--- Dieses Gericht Spotet Justizia---

    User #5656 (nicht angemeldet)

    Wem misstand bekannt ist kann sich formal nicht mit frist rausreden wen amtspflicht abklärung gesetzlich bedingt!

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