Bundesgericht

    Bundesgericht befindet öffentlich über ersten Revisionsfall

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    Lausanne,

    Das Bundesgericht entscheidet heute, ob die beendete Beziehung zweier Bundesrichter eine «dauernde Lebensgemeinschaft» war. Es geht um ein Revisionsgesuch.

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    Das Bundesgericht in Lausanne. - keystone

    Das Bundesgericht befindet heute erstmals materiell über ein Revisionsgesuch, das nach Bekanntwerden der beendeten Beziehung zwischen den Gerichtsmitgliedern Yves Donzallaz (parteilos) und Beatrice van de Graaf (SVP) gestellt worden ist. Die entscheidende Frage ist, ob das Gericht die Verbindung als «dauernde Lebensgemeinschaft» erachtet.

    Gesuche um Revision eines Bundesgerichtsurteils werden normalerweise schriftlich erledigt, gehen in vielen Fällen negativ aus und werden von der Öffentlichkeit meistens kaum beachtet. Anders sieht es aus beim Revisionsbegehren eines wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilten Mannes.

    Ob das Bundesgericht in diesem Fall nochmals über die Bücher muss, hängt von der Beurteilung der Beziehung von Donzallaz und van de Graaf durch die zweite zivilrechtliche Abteilung ab, denn van de Graaf wirkte am Urteil des Verurteilten mit. War die kaum ein Jahr währende Beziehung eine «dauernde Lebensgemeinschaft»?

    Eine solche ist unter Richterinnen und Richtern des Bundesgerichts nicht zulässig – egal in welcher Abteilung sie tätig sind. Ziel dieser Bestimmung des Bundesgerichtsgesetzes ist es, jeglichen Anschein von Voreingenommenheit zu vermeiden.

    Die Parteien haben an der heutigen Sitzung die Möglichkeit, ihre Position öffentlich darzulegen, was ungewöhnlich ist. Nicht den Gepflogenheit entspricht zudem, dass sich die zweite zivilrechtliche Abteilung mit dem Revisionsgesuch befasst.

    Normalerweise tut dies jene Kammer, die den angefochtenen Entscheid gefällt hat. Aufgrund der Ausgangslage trat die zweite strafrechtliche Abteilung jedoch in den Ausstand. Deshalb musste der Bundesgerichtspräsident François Chaix entscheiden, wer den Fall behandeln muss.

    Der heutige Entscheid hat nicht nur Auswirkungen auf die weiteren über ein Dutzend pendenten Revisionsgesuche. Im Schatten dieses Urteils wird die Gerichtskommission des Parlaments im November entscheiden, wen sie zur Wahl als Bundesrichter und Bundesrichterin empfiehlt. Donzallaz und van de Graaf kandidieren wieder.

    Die Gesamterneuerungswahl wurde wegen der von der «Weltwoche» im April publik gemachten Liebesbeziehung in die Wintersession verschoben. Damit wollte sich die Gerichtskommission mehr Zeit für Abklärungen verschaffen. (Fall 7F_68/2026)

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