Bundesgericht

    Bundesgericht erstattet nach Leak zu Liebesaffäre Strafanzeige

    Keystone-SDA
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    Lausanne,

    Wegen der mutmasslichen Verletzung des Amtsgeheimnisses hat das Bundesgericht am Freitag Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Auslöser ist die Weitergabe vertraulicher Informationen zu einem laufenden Verfahren an einen Tamedia-Journalisten. Der Fall steht im Zusammenhang mit der Liebesaffäre zweier Bundesrichter.

    donzallaz
    Bundesrichter Yves Donzallaz geht vor seiner Anhörung bei der Gerichtskommission (GK), am Mittwoch, 26. August 2026 vor das Kommissionzimmer 286 im Bundeshaus, in Bern. - keystone

    Am Freitag hatte das Zürcher Handelsgericht Tamedia bereits die Publikation bestimmter interner Informationen verboten, wie das Bundesgericht am Sonntag in einer Mitteilung schrieb.

    Damit bestätigte das Gericht eine Meldung in der «SonntagsZeitung»: Der Zeitung sei die Publikation ihrer Recherchen im Zusammenhang mit der Liebesaffäre zwischen Bundesrichterin Beatrice van de Graaf und Bundesrichter Yves Donzallaz vor dem 5. November verboten worden, hiess es in der aktuellen Ausgabe. Begründet wurde der Entscheid damit, dass die Vertrauenswürdigkeit der Institution und der beteiligten Richter ansonsten gefährdet sei.

    Laut Bundesgericht geht es um interne Informationen zu dem Pilot-Revisionsverfahren, das kommenden Donnerstag in Lausanne verhandelt wird. Dabei unterlägen Informationen zu einem laufenden Verfahren dem Amtsgeheimnis. Wegen der Weitergabe an einen Journalisten erhob das Bundesgericht eigenen Angaben zufolge am Freitag Strafanzeige gegen Unbekannt.

    Am kommenden Donnerstag findet in Lausanne eine öffentliche Parteiverhandlung und eine öffentliche Urteilsberatung in einem Pilot-Revisionsverfahren statt. Ein Bürger verlangt die Aufhebung eines Urteils vom 29. Mai 2026, da Bundesrichterin van de Graaf aufgrund ihrer Beziehung zu Bundesrichter Donzallaz nicht hätte mitwirken dürfen.

    Eine öffentliche Parteiverhandlung mit Urteilsberatung ist für Revisionsfälle eher ungewöhnlich. Der Entscheid könnte richtungsweisend für rund ein Dutzend weiterer Revisionsgesuche sein, die nach Bekanntwerden der Beziehung eingereicht wurden.

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    Kommentare

    User #2857 (nicht angemeldet)

    Amtsgeheimnisse werden unter Richtern dauernd verletzt, durch absprachen!

    User #5253 (nicht angemeldet)

    Aber das "Liebespärchen" ist immer noch im Amt. Immer unglaubwürdiger dieses Bundesgericht um nicht zu sagen beschämend für die Schweiz!

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