Die Bundesanwaltschaft wirft einem angeklagten Syrienreisenden nicht nur Unterstützung, sondern Beteiligung an einer kriminellen Organisation vor.
Winterthur Emir
Der «Emir von Winterthur» sitzt in Bellinzona vor dem Gericht. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten Beteiligung an einer Terrororganisation vor.
  • Somit würde sich das Strafmass des 35-Jährigen deutlich verhärten.
  • Zudem hat er noch zwei weitere laufende Verfahren.

Die Bundesanwaltschaft hat für den aus Winterthur stammenden IS-Sympathisanten eine Freiheitsstrafe von 55 Monaten beantragt. Der 35-Jährige soll wegen Beteiligung und nicht nur wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation verurteilt werden.

Die Bundesanwaltschaft (BA) führte am Dienstag in ihrem Plädoyer aus, der Winterthurer sei bei seinem dreiwöchigen Aufenthalt in Syrien Ende November 2013 von einer der Terrormiliz Islamischer Staat angehörenden Kampftruppe namens Jamwa (Armee der Emigranten und Unterstützer) aufgenommen und einquartiert worden.

Angeklagter hat Schweizer rekrutiert

Der Angeklagte sei damit funktionell in die Organisation eingegliedert worden. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz habe er sich noch lange nicht von seiner Ideologie losgesagt. Das Gegenteil sei der Fall gewesen: Er habe die Aktion «Lies!» organisiert und in der Winterthurer Kampfsportschule MMA Sunna junge Männer für den Dschihad rekrutiert.

Die Aussage des 35-Jährigen, wonach er nicht gewusst habe, wo er sich in Syrien genau befunden habe. Und nicht gewusst habe unter wessen Einfluss das entsprechende Gebiet bei seinem Syrienaufenthalt habe, tat die BA als Schutzbehauptung ab.

Handy-Nachrichten an seine Frau zeigten deutlich, dass der Angeklagte sehr wohl gewusst habe, wo er sich befinde. Erstmals machte der Angeklagte gemäss BA die Aussage, dass sich das Camp auf einem ehemaligen Flugplatz befunden habe.

IS-Berufungsprozess
Die Verhandlung im Bundesstrafgericht in Bellinzona. - Keystone

Die BA hatte vor der ersten Instanz eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten gefordert. Die Strafkammer verurteilte den Mann zu einer Strafe von 50 Monaten. Die nun höher beantragte Strafe begründet die BA unter anderem mit neuen Strafverfahren gegen den Winterthurer.

Ihm wird der Import und Handel illegaler Dopingmittel und der unrechtmässige Bezug von Sozialhilfe vorgeworfen. Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

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