Bund verbietet Handel und Konsum von weiteren Designerdrogen
Das Innendepartement (EDI) hat die Herstellung, den Handel und die Anwendung von weiteren Designerdrogen verboten. Damit soll der Missbrauch bekämpft werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Innendepartement (EDI) verbietet Designerdrogen.
- Dazu gehören sowohl die Herstellung als auch der Handel und die Anwendung.
- Ziel ist es, gegen den Missbrauch der Substanzen vorzugehen.
Mit dem Verbot will das Innendepartement (EDI) den Missbrauch dieser psychoaktiven Substanzen als Betäubungsmittel bekämpfen.
Die synthetischen Stoffe - auch bekannt als Research Chemicals oder Legal Highs - könnten ein grosses Gesundheitsrisiko darstellen, teilte das EDI am Montag mit.
Denn es sei nicht bekannt, wie sie zusammen mit anderen Substanzen wirkten, wie stark sie abhängig machten und wie giftig sie seien.
Bei den meisten der nun verbotenen 12 Substanzen und einer Substanzgruppe handle es sich um Abwandlungen von Produkten, die bereits auf der Liste waren, hiess es bei Swissmedic auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dazu gehören zum Beispiel synthetische Cannabinoide, Benzodiazepine, also Schlaf- oder Beruhigungsmittel oder Abwandlungen des Narkosemittels Ketamin.
Ergänzung der Betäubungsmittelverordnung
Die Hersteller hätten die bereits verbotenen Produkte in ihren Labors minimal modifiziert, um der Kontrolle zu entgehen. Keine der Substanzen werde in der Schweiz legal für medizinische Zwecke verwendet. Weil es dazu auch keine Studien, Angaben zur Dosierung oder zum Inhalt gebe, sei das Risiko für die Konsumentinnen und Konsumenten entsprechend gross.
Die laufende Ergänzung der Betäubungsmittelverordnung solle ausserdem verhindern, dass die Schweiz zu einem Umschlagplatz für den Handel mit Designerdrogen werde, schrieb das EDI. Demnach stehen zur Zeit 264 Einzelsubstanzen und 14 Gruppen mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung in dem Verzeichnis.