Bund büsst kanadische Airline mit 144'000 Franken
Air Canada muss 144'000 Franken zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt eine Sanktion wegen neun Passagieren ohne gültige Einreisedokumente.

Das Wichtigste in Kürze
- Air Canada beförderte 2019 neun Personen ohne gültige Dokumente.
- Dafür wurde eine Busse von 144'000 Franken verhängt.
- Die Airline argumentierte mit einem «Betriebsrisiko».
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Fluggesellschaft Air Canada muss eine Sanktion in Höhe von 144'000 Franken zahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Grund: Die Airline beförderte im ersten Halbjahr 2019 neun Passagiere ohne gültige Einreisedokumente, sogenannte Inads, nach Zürich.
Airline wird schon zum zweiten Mal bestraft
Air Canada ist seit 2015 mehrmals vom Staatssekretariat für Migration (SEM) sanktioniert worden.
Der erste Verstoss wurde mit einer Verwarnung geahndet. In der Folge verhängte das SEM mehrmals Geldstrafen von 4000 Franken pro Passagier.
Im Jahr 2018 beförderte Air Canada 14 Passagiere ohne gültige Dokumente. Wegen der wiederholten Fälle wurde eine Sanktion von 16'000 Franken pro Person verfügt, also insgesamt 224'000 Franken. Dieser Entscheid wurde nicht angefochten.
Richter kritisiert Qualität der Kontrollen
Gegen eine vom SEM verhängte Sanktion von 144'000 Franken im ersten Halbjahr 2019 legte das Flugunternehmen schliesslich eine Beschwerde ein.
Es verwies auf seine Bemühungen zur Sensibilisierung seines Personals und betonte, dass die Inad-Quote bei 0,01 pro befördertem Passagier liege. Dies entspreche gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einem anerkannten Betriebsrisiko.
Diese Quote sei jedoch nur eines von mehreren Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Kontrollen. So sehen es die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen.
Im vorliegenden Fall habe Air Canada keinen Nachweis für eine einwandfreie Organisation erbracht.
So habe die Fluggesellschaft beispielsweise keine Nachverfolgung problematischer Fälle geltend gemacht. Diese hätte zu einer Nachbesprechung mit den betroffenen Mitarbeitern führen müssen.
Das vorliegende Urteil ist nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.















