Besitzer des «Baur au Lac» verlieren vor Zürcher Handelsgericht
Die Hotelbesitzerin des «Baur au Lac» scheiterte mit seiner Klage gegen die Betreiber des Restaurants und Klubs «Club Baur au Lac» vor dem Handelsgericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Vor Gericht stritten sich zwei Parteien um den Markennamen «Club Baur au Lac».
- Die Klage der Hotelbesitzerin H. Krachts's Erben AG wurde vom Handelsgericht abgewiesen.
- Zudem musste die Klägerin der Gegenpartei eine Entschädigung von 15'000 Franken zahlen.
Die Besitzer des Hotels «Baur au Lac» und Betreiber des Restaurants und Klubs «Club Baur au Lac» waren vor Gericht. Sie stritten sich dort um die Rechte am Markennamen «Club Baur au Lac». Darüber berichtet die NZZ.
Das Handelsgericht in Zürich hat nun die Klage der Hotelbesitzerin H. Krachts's Erben AG abgewiesen. Die H. Kracht's Erben AG habe weder einen Anspruch auf Übertragung der Marke noch auf Feststellung derer Nichtigkeit, schrieb das Gericht.
Zudem musste die Klägerin die Gerichtsgebühr von 9000 Franken übernehmen. Zusätzlich mussten sie der anderen Partei, der Villa Rosau AG, eine Entschädigung von 15'000 Franken bezahlen.