Beschwerde von Beamten des kamerunischen Präsidenten abgewiesen

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Lausanne,

Sechs Leibwächter des Präsidenten von Kamerun gingen 2019 einen Journalisten tätlich an. Sie wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt.

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Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne dürfte im Fall des Syrers in Thurgau das letzte Wort haben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Sechs Leibwächter des Präsidenten von Kamerun gingen 2019 einen Journalisten tätlich an.
  • Die Leibwächter wurden zu bedingten Gefängnisstrafeb verurteilt.
  • Eine Beschwerde hat das Bundesgericht nun abgewiesen.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von sechs Mitgliedern des Sicherheitsdienstes des kamerunischen Präsidenten Paul Biya abgewiesen. Die Männer gingen einen RTS-Journalisten tätlich an, der über eine Demonstration von Gegnern des afrikanischen Staatschefs im Juni 2019 in Genf berichtete.

Die Leibwächter glaubten, dass sie zum Zeitpunkt des Vorfalls Immunität genossen, wie die Tageszeitung «Tribune de Genève» berichtete. Die Sicherheitsbeamten hätten entgegen ihrer Behauptung nicht für die Sicherheit des Präsidenten gehandelt, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil.

Journalist wurde leicht verletzt

Dies ergebe sich aus dem Ablauf der Ereignisse. Paul Biya sei zum Zeitpunkt der Ereignisse nicht einmal anwesend gewesen. Ausserdem habe der RTS-Journalist nicht gefilmt und es sei auch niemand in seiner Nähe gewesen. Der Reporter wurde vor dem Hotel Intercontinental in Genf, in dem sich Präsident Paul Biya aufhielt, zusammengeschlagen. Seine Ausrüstung und seine persönlichen Gegenstände wurden ihm weggenommen. Bei den Vorkommnissen wurde er leicht verletzt.

Paul Biya Kamerun
Paul Biya, Präsident der zentralafrikanischen Republik Kamerun. (Archivbild) - dpa

Die Leibwächter von Paul Biya wurden von der Genfer Staatsanwaltschaft mit Strafbefehl zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt. Das Genfer Kantonsgericht wies daraufhin die Beschwerden der Sicherheitsleute mit der Begründung zurück, dass sie keine diplomatische Immunität geniessen würden.

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