Regierung schickt Basler Wahlgesetzreform in die Vernehmlassung
Die Basler Regierung gibt eine Revision des Wahlgesetzes in die öffentliche Vernehmlassung. Die Bevölkerung soll aktiv in den Reformprozess einbezogen werden

Die Bevölkerung soll bei der Ausarbeitung mitwirken können, wie die Regierung am Montag mitteilte. Das geltende Wahlgesetz ist seit 1994 in Kraft. Aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis soll es mit Anpassungen und Ergänzungen versehen werden.
In der Arbeitsversion der Revision heisst es unter anderem, dass die Regierung zur Weiterentwicklung der politischen Rechte Studien und Pilotprojekte durchführen kann. Damit soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um neue Formen demokratischer Mitbestimmung anzuschauen.
«Smart Voting» im Fokus
Damit nimmt die Regierung Bezug auf einen Anzug aus dem Grossen Rat zur Prüfung von «Smart Voting», also der differenzierten Meinungsäusserung als beim heutigen binären Abstimmungssystem.
Weiter heisst es, dass die Regierung nach Abstimmungen Befragungen der Stimmberechtigten in Auftrag geben kann, wenn es für das weitere Vorgehen wichtig ist, die Beweggründe der Stimmberechtigten zu kennen.
Die Kantonsexekutive will jedoch auf eine quartierweise Differenzierung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen verzichten, «auch um gesellschaftliche Spaltungen im Kanton zu vermeiden», wie es in der Vernehmlassung heisst. Die Vernehmlassung wird am 5. August auf einer digitalen Plattform durchgeführt.
Die Bevölkerung kann dort Stellung beziehen.