Der Ständerat hat am Mittwoch beschlossen, dass bei Beschaffungen auch die Kaufkraft im Herkunftsland zählen soll.
Ueli Maurer Börsenäquivalenz
Macht der EU einen Strich durch die Rechnung: Finanzminister Ueli Maurer. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Beschaffungen soll auch die Kaufkraft im Herkunftsland zählen.
  • Das hat der Ständerat am Mittwoch beschlossen.
  • Er bleibt damit auf Kollisionskurs mit der WTO.

Der Ständerat bleibt auf Kollisionskurs mit der WTO. Er hat am Mittwoch beschlossen, dass bei Beschaffungen auch die Kaufkraft in jenem Land berücksichtigt werden muss, in dem eine Leistung erbracht wird.

Damit will der Ständerat Schweizer KMU besser vor Konkurrenz aus Tiefpreisländern schützen. Wegen des drohenden Konflikts mit internationalem Recht hat er bei der Revision des Beschaffungsrechts gegenüber früheren Entscheiden die Formulierung angepasst: Statt des unterschiedlichen Preisniveaus soll nun die Kaufkraft als Zuschlagskriterium berücksichtigt werden.

Ob dies WTO-konform ist, bleibt allerdings offen. Ganz unproblematisch sei es wohl nicht, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Anders als der Nationalrat ist die Mehrheit der kleinen Kammer aber bereit, das Risiko in Kauf zu nehmen. Bischof gab zu, dass es sich um Heimatschutz handelt. «Wir müssen die Interessenlage unseres Landes stärker gewichten», sagte er.

Nach Ansicht von Stefan Engler (CVP/GR) kann es sich die Schweiz nicht leisten, die einheimischen KMU durch Angebote aus Billigländern zu schädigen. Einen Konflikt mit WTO-Recht sieht er ohnehin nicht - im Gegenteil: Der Ständerat garantiere die Nichtdiskriminierung schweizerischer Unternehmen, indem die unterschiedlichen Bedingungen in anderen Ländern berücksichtigt würden.

Zu Lasten der Steuerzahler

Andrea Caroni (FDP/AR) hingegen warnte vor Protektionismus. Dadurch werde die Beschaffung verteuert, den Preis dafür zahlten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Finanzminister Ueli Maurer rief in Erinnerung, dass sich der Zuschlag nicht allein über den Preis entscheide. Es gelte, mit weichen Kriterien wie Plausibilität oder Nachhaltigkeit einen Qualitätswettbewerb zu fördern. Laut Maurer ist die Berücksichtigung der Kaufkraft ohnehin «ganz klar WTO-widrig».

Es ist nicht die einzige verbleibende Differenz bei der Revision des Beschaffungsrechts. Weiterhin umstritten bleibt das Einsichtsrecht. Der Nationalrat hatte beschlossen, dass Auftraggeber bei freihändig vergebenen Aufträgen im Wert über einer Million Franken Einsicht in sämtliche Akten nehmen können, die als Grundlage zur Preisbildung dienten.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Geheimhaltung von Unterlagen strich er aus der Vorlage. Der Ständerat blieb dabei, dass das Einsichtsrecht insgesamt auf dem Verordnungsweg vom Bundesrat geregelt werden soll.

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