Inhaberaktien sollen in Namenaktien umgewandelt werden müssen. Anders als der Nationalrat ist der Ständerat damit einverstanden.
Inhaberaktien
Bundespräsident Ueli Maurer versucht den Ständerat davon zu überzeugen, internationale Standards zu akzeptieren und die Inhaberaktien regelkonform abzuschaffen. Er sei in dieser Frage vom Saulus zum Paulus geworden, sagte er. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Inhaberaktien sollen in Namenaktien umgewandelt werden müssen.
  • Der Ständerat ist, anders als der Nationalrat, damit einverstanden.
  • Aber auch der Ständerat wich von den Vorschlägen des Bundesrats ab.

Inhaberaktien sollen in Namenaktien umgewandelt werden müssen. Anders als der Nationalrat ist der Ständerat damit einverstanden. Auch er wich aber von den Vorschlägen des Bundesrats ab. Der Druck des «Global Forum» sorgte für grossen Unmut.

Inhaberaktien sind wegen der Anonymität und der leichten Übertragbarkeit international schon lange verpönt. Bereits 2005 hatte der Bundesrat deren Abschaffung vorgeschlagen. 2015 verschärfte die Schweiz die Regeln zwar, erfüllte die internationalen Anforderungen aber nicht.

Schweiz soll nicht auf schwarzer Liste landen

Nun droht eine ungenügende Note des «Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes» der OECD. Und zwar schon bald: Die nächste Prüfung steht in einigen Monaten an. Mit Gesetzesänderungen will der Bundesrat verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet.

Künftig sollen Inhaberaktien nur noch dann zulässig sein, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder wenn die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind. Dem haben National- und Ständerat zugestimmt.

Umstritten ist, was mit bestehenden Inhaberaktien geschehen soll. Nach dem Willen des Nationalrates sollen für diese die heutigen Bestimmungen weiterhin gelten. Der Ständerat ist am Mittwoch dem Bundesrat gefolgt. Er ist damit einverstanden, dass Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt werden müssen.

Bei den Details wich der Ständerat allerdings von der Vorlage des Bundesrats ab. Er folgte teilweise seiner Kommission, obwohl deren Version die Anforderungen des «Global Forums» nicht erfüllt, wie der Besuch einer Delegation im Mai ergab. Die Verwaltung händigte dem Rat ein Papier aus mit der Einschätzung des «Global Forum».

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