Bedingte Freiheitsstrafe für Fahrer eines übermotorisierten Autos
Ein Autotuner verlor die Kontrolle und verursachte einen Unfall im Rennstreckenmodus. Nun erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Automobilist hatte 2015 im für Rennstrecken bestimmten Modus einen Unfall verursacht.
- Der Mann wurde wegen qualifizierter grober Verletzung von Verkehrsregeln verurteilt.
Ein Zürcher Automobilist ist zu Recht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann stellte sein Fahrzeug im September 2015 auf einen für Rennstrecken bestimmten Modus. Er verlor beim Beschleunigen die Kontrolle und verursachte dadurch einen Unfall.
Das Bundesgericht veröffentlicht am Montag das Urteil, dass der vom Verurteilten geschilderte Ablauf der Geschehnisse nicht glaubwürdig sei.
Das Zürcher Obergericht habe sich als Vorinstanz ausführlich damit auseinandergesetzt und seinen Entscheid ausführlich begründet. Das Obergericht verurteilte den Mann wegen qualifizierter grober Verletzung von Verkehrsregeln.
Unfallverursacher verlor im Rennmodus die Kontrolle
Der Fahrer des BMW M6 war bei Bubikon ZH auf die Autobahn A53 gefahren. Noch auf der Einfahrt beschleunigte er sein bereits 130 km/h fahrendes Auto, indem er das Gaspedal voll durchdrückte. Weil er das zur Stabilisierung des Fahrzeugs dienende System ausgeschaltet und den Rennmodus eingeschaltet hatte, verlor er die Kontrolle.
Er geriet ins Schleudern und seitlich in das Heck eines auf der Normalspur fahrenden Autos. Dieses kippte aufs Dach und rutschte rund 100 Meter weiter, die Fahrerin wurde verletzt. Der Verurteilte sagte aus, dass er beschleunigt habe, um eine Kollision mit einem schwarzen Auto mit Spoiler zu vermeiden. Das in Auftrag gegebene Gutachten bestätigte diesen Ablauf jedoch nicht.
Der Fahrer des BMWs hatte das Fahrzeug erst drei Wochen vor dem Unfall geleast. Er war nicht geübt darin, mit nicht aktiviertem Stabilisierungssystem zu fahren.