Dreieinhalb Monate nach seinem kritisierten Urteil im Berufungsverfahren einer Vergewaltigung hat das Appellationsgericht die schriftliche Begründung vorgelegt.
Das Urteil des Appellationsgerichts löste heftige Kritik aus, wie etwa eine Kundgebung am 8. August vor dem Gerichtsgebäude in Basel.
Das Urteil des Appellationsgerichts löste heftige Kritik aus, wie etwa eine Kundgebung am 8. August vor dem Gerichtsgebäude in Basel. - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Appelletionsgericht in Basel hat im August ein umstrittenes Urteil verkündet.
  • Jetzt wurde eine schriftliche Begründung dazu abgegeben.

Dreieinhalb Monate nach seinem kritisierten Urteil im Berufungsverfahren einer Vergewaltigung hat das Basler Appellationsgericht die schriftliche Begründung vorgelegt. Die Strafmilderung stelle weder die Tat infrage, noch erkläre es das Opfers als mitschuldig.

Keine «geringen» Taten

Wie das Basler Appellationsgericht festhält, hatte die Vorinstanz in ihrem Urteil nicht berücksichtigt, dass sich der Verurteilte freiwillig gestellt hatte. Auch falle das verhängte Strafmass der Vorinstanz im Vergleich zu anderen ähnlichen Delikten als «ausgesprochen hoch» aus.

Die zweite Instanz stufte das Tatverschulden des Berufungsklägers für die vollendete Vergewaltigung nun als «mittelschwer» ein. Seine Taten seien aber keinesfalls als «gering» zu bewerten. Allerdings habe es sich um das erste Sexualdelikt gehandelt, das er sich habe zu Schulden kommen lassen.

Basel
Demonstration vor dem Gericht in Basel wegen der Strafminderung eines Vergewaltigers. - Nau.ch/Aydemir Hüseyin

Gemäss dem Urteil ist die Straftat im Vergleich zu anderen Vergewaltigungsfällen «von relativ kurzer Dauer» gewesen. Das Gericht betont, dass es damit nicht meinte, dass ein kurzer sexueller Übergriff keine schwere Traumatisierung nach sich ziehe.

Das Urteil des Basler Appellationsgerichts Ende Juli hatte schweizweit Proteste ausgelöst. So demonstrierten in Basel, Neuenburg, Lausanne und Bern Personen gegen die Strafmilderung.

36 Monate, 18 davon unbedingt

Das Gericht reduzierte die Strafe für den 33-jährigen Portugiesen von 51 Monaten auf 36 Monaten – davon 18 Monate unbedingt. Der Täter befindet sich mittlerweile wieder auf freiem Fuss. Zudem erhielt er einen Landesverweis von nur noch sechs statt acht Jahren. Und das Gericht reduzierte die Genugtuung für das Opfer um 3000 Franken.

Gemäss mehreren Medienberichten begründete die Gerichtspräsidentin die Reduktion der Strafe damals mündlich mit dem Verhalten des Opfers.

Basel
Das Gericht für Strafsachen in Basel. - Keystone

Das Gericht kommt zum Schluss, dass der jugendliche Mitbeschuldigte beim Übergriff eine deutlich aktivere Rolle eingenommen habe. Und im Vergleich zu anderen Beispielfällen sei dessen Tätlichkeit «nicht sonderlich gewalttätig» ausgefallen.

Bei der Beurteilung des objektiven Verschuldens spiele es eine Rolle, welchen Aufwand der Täter für die Tatausführung betreibe. Auch wie hartnäckig er seinen Plan verfolgt habe, wie gewalttätig er war und wie lange sich der Übergriff hingezogen habe.

Der Berufungskläger habe das Sexualdelikt nicht von langer Hand geplant, heisst es in der Urteilsbegründung dazu. Er habe aufgrund eines zuvor beobachteten Sexualakts des Opfers auf einer Bartoilette geglaubt, sie würde für einvernehmlichen Sex bereit sein.

Kriminelle Energie weniger schwerwiegend

Das Gericht wolle damit aber nicht zum Ausdruck bringen, dass das Opfer an der Vergewaltigung mitschuldig sei. Allerdings sei bei dieser Ausgangslage «der deliktische Wille» des Berufungsklägers und damit auch «seine kriminelle Energie» etwas weniger schwerwiegend.

Strafgericht Basel Rentnerin
Das Gericht für Strafsachen in Basel. - Keystone

Berücksichtigt werden muss auch, dass es sich beim Opfer «um eine im Tatzeitpunkt 33-jährige und sexuell erfahrene Frau handelte». Es sei nachvollziehbar, dass die Frau nach wie vor mit den Folgen der Tat zu kämpfen habe. Dem Gericht liege aber kein aktueller Arztbericht der Frau vor, der Auskunft über die psychischen und physischen Folgen geben könnte.

Der im wesentlichen Ausmass an der Tat mitbeteiligte Jugendliche wird separat verurteilt. Die erstinstanzliche Verhandlung steht noch aus.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenGerichtEnergieStrafeVergewaltigung