Laufen BL: Zwei Ex-Pflegerinnen wegen Mordversuches angeklagt

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    Laufental,

    Zwei ehemalige Pflegerinnen aus Laufen BL müssen sich vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf mehrfach versuchten Mord.

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    In Laufen BL wurden zwei ehemalige Pflegerinnen wegen Mordversuchs angeklagt. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Zwei Ex-Pflegerinnen aus Laufen BL müssen sich vor Gericht verantworten.
    • Die Anklage der 31- und 44-Jährigen lautet auf mehrfach versuchten Mord.
    • Mit Gift wollten sie eine Seniorin zum Schweigen bringen.

    Zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Seniorenresidenz Rosengarten in Laufen müssen sich wegen mehrfach versuchten Mordes beziehungsweise Gehilfenschaft vor dem Gericht verantworten. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat am Strafgericht Anklage gegen die beiden Frauen erhoben.

    Bei den Angeklagten handelt es sich um zwei Schweizerinnen im Alter von 31 Jahren und 44 Jahren. Dies teilte die Baselbieter Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Sie hatten als Pflegerinnen in der Seniorenresidenz gearbeitet.

    Seniorin um Geld betrogen und anschliessend vergiftet

    Eine Person muss sich gemäss Mitteilung wegen mehrfach versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Hinzu kommen mehrfach versuchte vorsätzliche Tötung, Veruntreuung sowie Vorbereitungshandlungen zu Mord.

    Der zweiten Beschuldigten legt die Staatsanwaltschaft Gehilfenschaft zu mehrfach versuchtem Mord zur Last. Hinzu kommen hier noch mehrfach versuchte vorsätzliche Tötung sowie Vorbereitungshandlungen zu Mord.

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    Zuerst haben die Angeklagten eine Seniorin bestohlen und wollten sie anschliessend vergiften. - Keystone

    Wie der «Blick» Anfang 2019 berichtet hatte, soll eine Mitarbeiterin der Seniorenresidenz eine Bewohnerin um ihr Geld betrogen haben. Aus Angst aufzufliegen, soll sich die Pflegerin an ihre Kollegin gewandt und mit ihr Gift besorgt haben. Danach hätten sie versucht, die Seniorin zu vergiften.

    Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft will auf Anfrage keine weiteren Details über den Fall bekanntgeben. Das Datum der Verhandlung am Baselbieter Strafgericht ist noch offen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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