Wer vor den Sommerferien seine Impfung gegen das Coronavirus auffrischen lassen will, soll selbst dafür aufkommen. Das sieht ein neuer Vorschlag des BAG vor.
Reisende stehen am Flughafen BER vor einem Check-in-Schalter. Corona-Regeln beschränken weiterhin das freie Reisen. Foto: Paul Zinken/dpa
Reisende stehen am Flughafen BER vor einem Check-in-Schalter. Corona-Regeln beschränken weiterhin das freie Reisen. Foto: Paul Zinken/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer fürs Reisen eine Booster-Impfung benötigt, soll diese selbst bezahlen.
  • Das schlägt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Kantonen vor.
  • Gemäss den aktuellen Empfehlungen ist die 4. Impfung derzeit nicht nötig.

Wer vor einer Auslandsreise eine Covid-19-Auffrischimpfung will, soll selbst für sie aufkommen. Diesen Vorschlag hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Dienstag in die Konsultation bei den Kantonen geschickt.

Gemäss den aktuellen Empfehlungen des BAG und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen ist eine sogenannte Booster-Impfung für die Bevölkerung derzeit nicht nötig.

Nur Menschen mit einem stark geschwächten Immunsystem sollten sich in Absprache mit ihren Ärztinnen oder Ärzten einer Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff unterziehen.

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In einige Länder dürfen immer noch nur gegen das Coronavirus Geimpfte einreisen. - keystone

Weil mit Beginn der Feriensaison und im Zuge der zunehmenden Mobilität mehr Personen ein Bedürfnis nach einer weiteren Auffrischimpfung vor einer Auslandsreise anmelden, möchte das BAG diese kostenpflichtig verabreichen lassen.

Das Amt schätzt, dass 10'000 bis 20'000 Reisewillige ohne ausreichende medizinische Indikation eine Auffrischung wünschen könnten. Mit dem vorgeschlagenen Selbstzahlersystem würde diesem Wunsch entsprochen, schreibt das BAG.

Impfung vor Ort bezahlen

Gemäss dem Vorschlag des Bundesamtes müsste die Impfung gleich vor Ort bezahlt werden. Die Kantone müssten die Impfstellen bestimmen und die Terminvergabe festlegen. Der Preis richtet sich nach der vom Bund festgelegten und an ihn zu entrichtenden Pauschale.

Die Konsultationsfrist endet am 1. Juni. Der Bundesrat will die entsprechende Anpassung der Epidemienverordnung am 10. Juni behandeln.

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